Jahresbericht 2020
Kaum eine Branche hat die Coronapandemie so stark getroffen wie den Tourismus und das Gastgewerbe. Den betroffenen Gastronomen, Hoteliers und Reiseveranstaltern stand die IHK als Berater, Interessenvertreter und Plattform für Best-Practice-Beispiele zur Seite.
Branchenbericht Tourismus
© Uwe Moser/Fotolia
Auswirkungen der Corona-Krise
Der Lockdown im Frühjahr und der erneute, anhaltende Lockdown seit November 2020 führte in weiten Teilen zu Schließungen von Hotels und Gastronomiebetrieben sowie großen Einschränkungen bei Reiseveranstaltern. Auch in der Zwischenzeit war der Geschäftsbetrieb nur mit starken Einschränkungen (Abstandsgebot, Auflagen zum Infektionsschutz, Verringerung der Kapazität, Begrenzung der Teilnehmerzahl an Veranstaltungen, Reisebeschränkungen) möglich. Massive Umsatzeinbußen und Kurzarbeit waren trotz Öffnung die Folge.
Das Ausmaß der Krise offenbart eine im Herbst durchgeführte Umfrage der IHK. Die aktuelle Geschäftslage innerhalb der Tourismuswirtschaft ist demnach historisch schlecht. Der Geschäftsklimaindex, der die Lage und die Erwartungen gleichermaßen berücksichtigt, ist im Gastgewerbe um 87 Punkte von 125 im vergangenen Jahr auf 38 regelrecht abgestürzt. Im Reisegewerbe fiel der Rückgang noch dramatischer aus – von 105 auf 16. Ein weiteres Ergebnis: die Krise ist noch lange nicht vorbei. Fast jeder zweite touristische Betrieb in der Region rechnet nicht vor 2022 mit Geschäften auf Vor-Corona-Niveau. Selbstredend wird die IHK den Betrieben auch weiterhin unterstützend zur Seite stehen.
Beratungs- und Unterstützungsleistungen
Die IHK verzeichnete im Laufe des Jahres einen enormen Anstieg des Beratungsbedarfs und beantwortete zahlreiche Anfragen zu Schutzverordnungen, den einzuhaltenden Hygiene- und Infektionsschutzstandards sowie zu den Sofort- und Überbrückungshilfen. Im engen Austausch mit den Tourismus-Netzwerkpartnern aus der Region, dem Deutschen Hotel- und Gaststättenverband Westfalen e.V. im Münsterland (Dehoga) sowie dem Münsterland e.V. informierte die IHK ihre Mitgliedsunternehmen zudem umfassend über beispielhafte Initiativen und Geschäftsideen.
Zu Beginn der Krise hat die IHK insbesondere über die Inhalte der unterschiedlichen Erlasse, Verordnungen und Allgemeinverfügungen informiert und die Betriebe unter anderem zu folgenden Fragen beraten: Was ist noch erlaubt? Was ist bei der Öffnung zu beachten? Welche Hygiene- und Schutzmaßnahmen sind für Mitarbeiter und Kunden zu beachten?
Mit Einsetzen des Lockdowns konzentrierten sich die Fragen der Unternehmen auf rechtliche Fragestellungen, unter anderem zur Kurzarbeit, zu Finanzierungshilfen oder zu Versicherungen. Die IHK hat jederzeit aktuelle Informationen und Entwicklungen auf ihrer Homepage sowie in ihrem Branchen-Newsletter kommuniziert. Der IHK-Newsletter erscheint aufgrund des großen Informationsbedarfes mittlerweile zweimal im Monat und hat im Laufe des Jahres 2020 rund 75 Prozent Nutzer dazugewonnen.
Interessenvertretung
Mit Fortschreiten des Lockdowns und einer sich wirtschaftlich zuspitzenden Situation der betroffenen Betriebe, hat die IHK, insbesondere im Verbund von IHK NRW, intensiv darauf hingearbeitet, dass den Unternehmen von der Landespolitik eine belastbare Perspektive zur Wiedereröffnung gegeben wird. Ein Ziel, das zumindest zwischenzeitlich ebenso erreicht werden konnte wie eine auf kommunaler Ebene unbürokratische Unterstützung des Gastgewerbes durch die Ausweitung der Außengastronomie.
Neudenker
Unter dem Motto “Neudenker” startete die IHK einen Aufruf zu Innovationen und Best Practices unter den Unternehmen. Die IHK suchte nach Ideen und Lösungen, die helfen, die Krise zu durchstehen. Insbesondere die gastronomischen Betriebe waren von Beginn der Krise an sehr kreativ, stellten ihre bisherigen Geschäftsmodelle um und entwickelten neue Angebote. Kurze Videoclips zum Umgang mit der Krise wurden daraufhin auf den Internetseiten der IHK veröffentlicht und in den Sozialen Medien geteilt. Auch ein Webinar-Angebot zu innovativen Gastro-Services wurde beworben.