Aufgaben und Funktionen
Besser geht‘s nicht: Der Staat hält sich zurück und überlässt es den Unternehmen, die Angelegenheiten der Wirtschaft in eigener Verantwortung zu regeln. Da es sich dabei größtenteils um Aufgaben handelt, deren Erledigung im staatlichen Interesse ist, errichtete der Staat Industrie- und Handelskammern als öffentlich-rechtliche Einrichtungen – und zwar auf Initiative der Unternehmen in der Region.
Selbst ist die Wirtschaft
Der Staat beschränkt sich auf eine Rechtsaufsicht. Die in die Vollversammlung gewählten Unternehmer bestimmen sowohl über die Arbeit der IHK als auch über deren Finanzen. Den Unternehmerinnen und Unternehmern selbst obliegt es also, die Hebesätze für die Beiträge so festzulegen, dass die IHK ihre Aufgaben erfüllen kann. Über die Höhe der Hebesätze wird jedes Jahr neu entschieden.
Obendrein profitiert die Wirtschaft von „ihrer Verwaltung“ durch praxis- und unternehmensnahe Entscheidungen und Verfahrensabläufe. Denn als Körperschaft des öffentlichen Rechts hält sie sich an den Grundsatz von Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit.
Transparenz, Kostenkontrolle, Wirtschaftsnähe, Kundenorientierung und ehrenamtlich engagierte Unternehmer – und das alles in einem überwiegend vom Staat übertragenen Aufgabenbereich! Kein Wunder, dass die Selbstverwaltung der Wirtschaft als Zukunftsmodell und Vorbild für andere gesellschaftliche Bereiche gilt.