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Nr. 3540416
Aufgaben und Funktionen
Der gesetzliche Auftrag
Der gesetzliche Auftrag der Industrie- und Handelskammer Nord Westfalen ist umfassend formuliert: Sie fördert die gewerbliche Wirtschaft in der Emscher-Lippe-Region und im Münsterland, vertritt deren Gesamtinteresse gegenüber dem Staat und der Politik, sorgt für einen fairen Wettbewerb der Unternehmen untereinander und erledigt anstelle des Staates hoheitliche Verwaltungsaufgaben: beispielsweise im Bereich der Berufsbildung, beim Erlaubnisverfahren für Versicherungsvermittler, bei der Prüfung von Berufskraftfahrern, der Ausstellung von Außenhandelsdokumenten und der Sachverständigenbestellung (s. Paragraph 1 IHK-Gesetz).