Arbeitsrecht
Mitarbeiterentsendung
Die Entsendung von Mitarbeitern ins Ausland bedarf einer guten Vorbereitung, denn selbst eine kurzfristige Dienstreise löst schon rechtliche Konsequenzen aus. Sich im Vorfeld genau zu informieren kann Geld sparen: Einige Staaten der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraums haben die Meldepflichten für Dienstreisen und Auslandsentsendungen verschärft. Wer sich nicht an Meldepflichten hält oder keinen Sozialversicherungsnachweis (A1-Bescheinigung) vorweisen kann, muss mit Bußgeldern rechnen.
Nähere Informationen sind den Ländermerkblättern zu entnehmen.