Exportkontrolle

Regeln beachten

Nach den Bestimmungen des deutschen Außenwirtschaftsgesetzes (AWG) in Verbindung mit dem Zollkodex der EU ist der Warenverkehr mit dem Ausland grundsätzlich frei. Eine Reihe von Ausnahmen bestätigen jedoch die Regel, etwa in Form von Ausfuhrgenehmigungspflichten für bestimmte Tatbestände. Das AWG und die Außenwirtschaftsverordnung (AWV) entscheiden über die Frage, ob Geschäfte genehmigungsfrei oder genehmigungspflichtig sind beziehungsweise bestimmten Meldevorschriften unterliegen. Über eine eventuelle Ausfuhrgenehmigungspflicht entscheidet das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).

Embargos der EU

Embargos werden aus außen- oder sicherheitspolitischen Gründen angeordnet und beschränken die Freiheit im Außenwirtschaftsverkehr gegenüber bestimmten Ländern. Darüber hinaus gibt es auch restriktive Maßnahmen zur Bekämpfung des Terrorismus, sogenannte personenbezogene, länderunabhängige Embargos.

Diese Maßnahmen, namentlich Finanzsanktionen, richten sich gegen einzelne Personen, Einrichtungen oder Organisationen. So sollen Terroristen und Terrororganisationen Gelder, Vermögenswerte und andere wirtschaftliche Ressourcen entzogen werden. Die dazu von der EU erlassenen Namenslisten sind bindend. In der Konsequenz stellt beispielsweise eine Warenlieferung oder Zahlung an gelistete Personen oder Organisationen einen Verstoß gegen das Außenwirtschaftsrecht dar (Embargobruch), der empfindlich bestraft werden kann.