Export

Auslandsdokumente richtig erstellen

Die Import- oder Einfuhrbestimmungen von Drittländern (Nicht-EU-Ländern) ergeben sich aus den jeweiligen nationalen Gesetzen. Eine Zusammenstellung der Einfuhrbestimmungen liefern die Konsulats- und Mustervorschriften (KuM). Sie werden von der Handelskammer Hamburg zusammengestellt und vom Mendel-Verlag herausgegeben.
Welche Dokumente für die Einfuhrabwicklung im Ausland notwendig sind sollte frühzeitig im Verhandlungsstadium geklärt werden. Denn die dokumentäre Abwicklung von Auslandsaufträgen kann häufig mit höheren Kosten und mit einem wesentlichen Zeitaufwand verbunden sein. Neben den Konsulats- und Mustervorschriften existieren weitere Publikationen mit Hinweisen zu den aktuellen Einfuhrbestimmungen in Drittländern:
Darüber hinaus gibt auch die Access2Markets der Europäischen Union Hinweise zu den Einfuhrdokumenten in bestimmten Ländern.