EU-Binnenmarkt

In der EU Geschäfte machen

Im EU-Binnenmarkt gibt es immer wieder bürokratische Stolpersteine. Wir zeigen Wege auf, wie Unternehmen sich zu Wort melden und Einfluß nehmen können!

Regeln im EU-Geschäft: Your Europe

Unternehmen haben bestimmte Rechte, die eventuell nicht immer EU-weit respektiert werden, wenn ein Land das einschlägige EU-Recht nicht vollständig umgesetzt hat. Your Europe ist das Online-Portal der EU, das helfen soll, Stolpersteine und Bürokratie in anderen Mitgliedsländern zu erkennen.
Über das Portal kommt man zu den nationalen Informationen über die Anwendung der EU-Vorschriften in den einzelnen EU-Ländern. Wie gründe ich eine Firma in Frankreich oder Portugal? Welche Steuern kommen auf mich zu als Gewerbetreibender? Oder wie sieht es aus mit dem Inverkehrbringen meiner Produkte in Polen oder Ungarn?
Erkunden Sie den virtuellen EU-Leitfaden Your Europe fürs Auslandsgeschäft.

SMOT – Single Market Obstacles Tool

Unternehmen können Probleme beim grenzüberschreitenden Geschäft im Binnenmarkt über das SMOT – Single Market Obstacles Tool – melden. Die Europäische Kommission sammelt die Rückmeldungen anonym über das Tool, um zu sehen, wo Prozesse verbessert werden müssen.
Über das Portal YourEurope gelangt man zum SMOT.

Probleme mit Behörden in der EU? Hier hilft Solvit!

Ärgern Sie sich immer mal wieder, weil sich europäische Behörden nicht an die Binnenmarktregeln halten? Hatten Sie schon mal mit Problemen zu kämpfen wie:
  • Umsatzsteuer beim Auslandsgeschäft?
  • Wurde Ihr Transport an der Grenze gestoppt?
  • Haben Sie einen Auftrag im Ausland erhalten, aber Sie dürfen dort nicht arbeiten?
  • Werden Ihre Zeugnisse im Ausland nicht anerkannt?
Wenn EU-Recht durch eine Behörde in einem anderen Land falsch angewendet wird, kommt SOLVIT ins Spiel. Der kostenlose Dienst der nationalen Behörden in allen EU-Ländern sowie Island, Liechtenstein und Norwegen steht Firmen und Einzelpersonen offen.
Die SOLVIT-Ansprechpartner suchen innerhalb von zehn Wochen nach Lösungen – am einfachsten ist der Kontakt über die Website.

EU-Konsultationen als Sprachrohr nutzen

Sie wollen sich einbringen bei Gesetzesinitiativen oder der Diskussion um bestehende Rechtsvorschriften in Europa? Das ist möglich im Rahmen von Konsultationen der EU über die Online-Plattform „Ihre Meinung zählt“.

KMU-Konsultation zu automatisierten Verträgen

Die EU Kommission bereitet eine Gesetzesinitiative zur Regelung von Verträgen vor, die auf KI oder Smart Contracts basieren. Dazu soll die Akzeptanz der automatisierten Vertragslösungen sowie Vorteile und Probleme für Firmen untersucht werden. Die Befragung ist derzeit auf Englisch verfügbar, die Übersetzung folgt. Teilnehmen können betroffene Firmen bis 16. September 2024.
Nutzt Ihr Unternehmen automatisierte / intelligente Verträge (B2B und/oder B2C)? Dann nehmen Sie online  an der Konsultation teil!

Befragung der Kommission zur Nutzung von Kundendaten

Die EU Kommission plant eine Gesetzesinitiative zu Geschäftspraktiken, bei denen Unternehmen personenbezogene und nicht personenbezogene Kundendaten sammeln und verwenden (zum Beispiel für Marketing, Preisgestaltung, Einnahmen durch Verkauf der Daten). Hier sind insbesondere Hersteller von vernetzten Produkten oder Anbieter digitaler Inhalte oder digitaler Dienste angesprochen. Die deutsche Übersetzung der Befragung wird noch bereitgestellt. Die Teilnahme ist bis 16. September 2024 möglich.
Über die Internetseite der EU-Kommission können Sie an der Befragung teilnehmen.

YEA – Your Europe Advice

„Your Europe Advice” (YEA) ist ein kostenfreier Online-EU-Beratungsdienst, der im Auftrag der Europäischen Kommission betrieben wird. YEA besteht aus einem Team von etwa 60 Juristen, die alle 24 EU-Amtssprachen abdecken und sowohl mit dem EU-Recht als auch mit den nationalen Rechtsvorschriften aller EU-Länder vertraut sind. Die Experten beantworten Fragen online in der vom Nutzer gewählten Sprache.