Zoll

ATLAS: Das elektronische Ausfuhrverfahren

Elektronische Anmeldung von Waren

Waren müssen beim Zoll zur Ausfuhr in Drittländer angemeldet werden. Die Anmeldung erfolgt durch die Abgabe elektronischer Ausfuhranmeldungen (ATLAS). Grundsätzlich ist die Ware bei der zuständigen Ausfuhrzollstelle (Binnenzollamt) des Unternehmens (1. Stufe des Ausfuhrverfahrens) und nochmals an der EU-Grenze der Ausgangszollstelle zu präsentieren (2. Stufe des Ausfuhrverfahrens).
Durch Beantragung einer Gestellungsbefreiung kann die Warenvorführung bei der Ausfuhrzollstelle entfallen. Das gilt nicht für die Vorführung der Ware an der Grenze. Die Ausfuhranmeldung ist bei einem Warenwert von mehr als 3.000 Euro in der ersten Stufe bei der zuständigen Ausfuhrzollstelle (Binnenzollamt) in elektronischer Form einzureichen.

Ausfuhrbegleitdokument und Ausgangsvermerk

Das Unternehmen erhält vom Zoll elektronisch ein sogenanntes Ausfuhrbegleitdokument (ABD), welches mit einer Sendungs-Identifizierungs-Nummer (Movement Reference Number = MRN) und einem Barcode versehen ist. Das ABD begleitet die Warensendung bis an die vorgesehene Ausgangszollstelle an der Grenze. Dort wird es dem Zoll übergeben. Der Ausfuhrvorgang gilt damit als erledigt.
Darüber stellt die Zollverwaltung einen sogenannten Ausgangsvermerk aus, der elektronisch an das Unternehmen übermittelt wird. Er weist den tatsächlichen körperlichen Ausgang der Ware nach und gilt als Beleg für die Umsatzsteuerbefreiung der Ware.
Bei Waren mit einem Wert bis 3.000 Euro ist die erste Stufe des Ausfuhrverfahrens entbehrlich. Die elektronische Ausfuhranmeldung kann dann unmittelbar der Ausgangszollstelle an der Grenze übermittelt werden.
Bei einem Warenwert bis 1.000 Euro sind keine Ausfuhrförmlichkeiten zu erfüllen. Die Ware kann in diesen Fällen mündlich oder gegen Vorlage der Rechnung bei der Ausgangszollstelle angemeldet werden.