Zoll

Schutz gegen unfaire Handelspraktiken

Die Europäische Union (EU) kann zum Schutz gegen unfaire Handelspraktiken bei Einfuhren aus Drittstaaten Strafzölle verfügen. Werden sie zum Schutz gegen gedumpte Waren erlassen, spricht man von Antidumping-Zöllen.

Strafzölle zum Schutz gegen die Einfuhr subventionierter Waren heißen Ausgleichszölle. Dumping bezeichnet den Verkauf von Waren oder Leistungen unter den Herstellungskosten beziehungsweise den eigenen Kosten.
Stellt die EU fest, dass bei bestimmten Waren Dumping oder eine anfechtbare Subvention vorliegt und dadurch ein Schaden für die Gemeinschaftsindustrie hervorgerufen wird und ein etwaiger Strafzoll im Interesse der Gemeinschaft liegt, verhängt die Kommission nach etwa neun Monaten vorläufige Zölle.
Die vorläufigen Maßnahmen gelten in der Regel sechs Monate (höchstens neun Monate), bei Antisubventions-Verfahren höchstens vier Monate. Bis zum Ablauf der vorläufigen Zölle muss der Rat über endgültige Zölle entscheiden, die dann für fünf Jahre gelten. Die Untersuchungen sind somit innerhalb von 15 Monaten (bei Antisubventions-Verfahren: innerhalb von 13 Monaten) seitens der Kommission abzuschließen.
Da die von der EU festgelegten Anti-Dumping-Zölle die Waren bei der Einfuhr enorm verteuern, sollten heimische Importeure ständig die Marktgegebenheiten überwachen. Das Anti-Dumping Register der Handelskammer Hamburg liefert hierzu einen ständigen Überblick über den Stand der aktuellen Anti-Dumping-Maßnahmen der EU.
Auch aus dem Elektronischen Zolltarif der deutschen Zollverwaltung ist es möglich, anhand von Warennummer und geografischem Gebiet Aussagen zu bestehenden Anti-Dumping-Maßnahmen zu erhalten.