Krieg in der Ukraine

Belarus Sanktionen


EU erweitert Sanktionen gegen Belarus

Die EU hat nach der Verabschiedung des 14. Sanktionspakets gegen Russland ihre Sanktionen gegen Belarus erweitert und an die Russlandsanktionen angepasst. Ziel ist es, das Risiko der Umgehung bestehender Sanktionen zu minimieren.
Wesentliche Änderungen umfassen die Angleichung güterbezogener und sektoraler Maßnahmen sowie die Einführung einer „No-Belarus“-Klausel. Einfuhrverbote für Diamanten, Gold und bestimmte Rohstoffe wurden ebenfalls harmonisiert.
Die neuen Regelungen traten am 1. Juli 2024 in Kraft.
Eine konsolidierte Fassung der EU-Verordnung 765/2006 finden Sie hier (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 4549 KB).
Weitere Informationen finden Sie hier.

Prüfschema

Auch gegenüber Belarus hat die Europäische Union Sanktionen erlassen.
Unter „Weitere Informationen” ist eine unverbindliche Grafik (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 74 KB) der Prüfererfordernisse für Güterlieferungen nach Belarus aufgeführt. 
Der Güterbegriff umfasst grundsätzlich Waren, Software und Technologie.

Keine Exportkredit- und Investitionsgarantien für Russland und Belarus

Die Übernahme von Garantien des Bundes sind seit dem 24.02.2022 bis auf Weiteres ausgesetzt, seit dem 26.02.2022 gilt auch ein EU-weites Verbot. 
Die Bundesregierung hat die Übernahme von Exportkreditgarantien (sog. Hermesdeckungen) und Investitionsgarantien des Bundes für Russland und Belarus bis auf Weiteres ausgesetzt. Es werden daher keine Anträge auf Übernahme von Exportkreditgarantien und Investitionsgarantien bearbeitet.
Außerdem ist ein EU-weites Verbot von Exportkredit- und Investitionsgarantien für Russland und Belarus in Kraft, das ebenfalls bis auf Weiteres gilt. 
Aktualisierung: 5. Januar 2024