Singapur
Recht, Steuern & Zoll
In Singapur wird als Commonwealth-Staat und ehemalige britische Kronkolonie das Rechtssystem des „Common Law“ angewendet.
Recht
Singapur wurde 1819 als britische Handelskolonie gegründet und ist eine seit 1965 unabhängige Republik mit parlamentarisch-demokratischem System.
Oberste Rechtsquelle ist die Verfassung (Constitution of the Republic of Singapore). Als Commonwealth-Staat und ehemalige britische Kronkolonie wird das Rechtssystem des „Common Law“ angewendet. Neben eigenständigen singapurischen Gesetzen (Acts) haben Präzedenzentscheidungen der Obergerichte normative Bindungswirkung (stare decisis).
(Quelle: GTAI)
Eine kompakte Übersicht zu Rechtsthemen in Singapur finden Sie auf der Seite der GTAI.
Steuern
Die Körperschaftssteuer in Singapur beträgt 17 Prozent. Der Mehrwertsteuersatz (Goods and Service Tax, GST) liegt bei 7 Prozent. Mit Deutschland besteht seit 2007 ein bilaterales Doppelbesteuerungsabkommen. Weitere Informationen zur Doppelbesteuerung, zur Einkommenssteuer, Körperschaftssteuer und zur Mehrwertsteuer finden Sie auf der Seite der GTAI.
Zoll
Seit dem 21. November 2019 besteht ein Freihandelsabkommen zwischen der EU und Singapur. In der Access2Markets-Datenbank der EU können Unternehmen mit der Zolltarifnummer ihrer Ware prüfen, ob sie von der vereinbarten Zollfreiheit profitieren.
Für Sendungen mit einem Warenwert unter 6.000 Euro gilt die Ursprungserklärung auf der Rechnung als Präferenznachweis. Für Sendungen mit einem Warenwert über 6.000 Euro müssen Unternehmen Ermächtigter Ausführer sein.