Finnland

Recht, Steuern & Zoll

Recht

Das finnische Rechtssystem gehört dem Nordischen Rechtskreis an und weist damit Ähnlichkeiten zu den Rechtsordnungen der skandinavischen Länder auf.
Grundlage ist die Verfassung Finnlands (Suomen perustuslaki/Finlands grundlag), die am 1. März 2000 in Kraft trat. Finnland ist seit 1995 Mitglied der Europäischen Union.
Rechtsquellen sind die Verfassung, Gesetze, Verordnungen des Staatspräsidenten, der Regierung und der Ministerien sowie Rechtsvorschriften untergeordneter Behörden. Eine Rolle spielen auch das Gewohnheitsrecht sowie die Rechtsprechung der obersten Gerichte (Präjudizien). Gemäß § 79 der finnischen Verfassung werden Gesetze im finnischen Gesetzblatt (Finlands Författningssamling) veröffentlicht. Die Rechtsdatenbank Finlex macht finnische Gesetze in elektronischer Form verfügbar.
(Quelle: GTAI)
Eine kompakte Übersicht zu Rechtsthemen in Finnland finden Sie auf der Seite der GTAI.

Steuern

Der Körperschaftsteuersatz beträgt 20 Prozent. In Finnland ansässige Unternehmen sind mit ihrem gesamten Welteinkommen steuerpflichtig. Unternehmen, die nicht in Finnland ansässig sind, werden hingegen nur mit dem Einkommen besteuert, das aus Finnland stammt. Sofern eine Betriebsstätte in Finnland existiert, sind auch alle Einkünfte, die dieser Betriebsstätte zurechenbar sind, steuerpflichtig.
Der Normalsatz der Umsatzsteuer (arvonlisävero – ALV) beträgt 24 Prozent. Reduzierte Mehrwertsteuersätze bestehen in Höhe von 14 Prozent (zum Beispiel für Lebensmittel, Tierfutter und Restaurantdienstleistungen) und 10 Prozent (zum Beispiel auf Bücher, Zeitungen, pharmazeutische Produkte und Beherbergungsdienstleistungen).
Zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Finnland besteht das Abkommen vom 19. Februar 2016 zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerverkürzung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen. Das Abkommen ist abrufbar auf der Webseite des Bundesministeriums der Finanzen.
Weitere Informationen zu steuerrechtlichen Themen finden Sie auf der Seite der GTAI.