Internationale Rechtsfragen
Vertragsgestaltung
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Verträge
Bei Exportgeschäften verbringt der Exporteur nicht nur Ware in ein anderes Land, sondern betritt auch einen anderen Rechtsraum. Für derartige Verträge gelten deshalb nicht ohne weiteres die deutschen Vorschriften. Vielmehr bestimmen die Normen des internationalen Privatrechts (IPR), welches staatliche Recht zur Anwendung kommt.
So gelten AGBs auch im Ausland
Um Allgemeine Geschäftsbedingungen zum Vertragsbestandteil zu machen, reicht es in Deutschland aus, wenn die Vertragspartner sie zur Kenntnis nehmen können. So einfach ist das bei Geschäften mit ausländischen Vertragspartnern nicht. Andere Länder, andere Sitten. Um die eigenen AGBs in den Vertrag einzubeziehen, ist zuallererst zu prüfen, welchem nationalen Recht der Vertrag unterliegt oder unterliegen soll (Vertragsstatut). Dies ist unter anderem deshalb wichtig, weil in einigen Ländern Rechtswahlklauseln unzulässig sind. Sind die häufig vorformulierten Rechtswahlklauseln bezüglich des anzuwendenden Rechts in diesem Fall in den AGBs, schnappt die Falle zu. Die AGBs sind dann wohlmöglich nicht rechtswirksam in den Vertrag einbezogen worden.
Wasserdichte Verträge
Bei Vertägen zwischen Geschäftspartnern, die beide ihren Sitz in Deutschland haben, ist die Frage nach dem anzuwendenden Recht in aller Regel eindeutig. Ist in dem Vertrag aber keine wirksame Rechtswahl getroffen worden, muss man prüfen, welche Norm oder welches Gesetz zur Anwendung kommt. In der EU ist das per Verordnung geregelt.