Internationale Rechtsfragen

Eigentumsvorbehalt

Eigentumsvorbehalt bei Warenlieferungen ins Ausland

Unternehmen werden sich im internationalen Warenhandel bei der Ausgestaltung ihres Vertrags über den Eigentumsvorbehalt ihrer Warenlieferung ins Ausland Gedanken machen müssen.
Wer Waren exportiert, muss sich oft mit einer anderen Rechtsprechung im Zielland auseinandersetzen. Hierbei unterstützt Sie die Industrie- und Handelskammer Offenbach am Main mit ihrer Publikation „Der Eigentumsvorbehalt bei Warenlieferungen in das Ausland“. Sie gibt Auskunft über Regelungen zum Eigentumsvorbehalt in 79 Ländern und informiert, in wieweit Forderungen aus Warenlieferungen durch die Vereinbarung des Eigentumsvorbehalts geschützt werden.
Da teilweise gravierende Unterschiede zum deutschen Recht bestehen, führt die Publikation Alternativen zum Eigentumsvorbehalt auf, die sich zur Sicherung von Ansprüchen aus Auslandsgeschäften eignen.