Gründung
Gründungsstipendium
Gründungsstipendium.NRW
Das Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen unterstützt innovative Gründerinnen und Gründer sowie Gründer-Teams mit bis zu drei Personen mit einem monatlichen Stipendium in Höhe von 1.200 Euro für maximal ein Jahr. Wichtige Voraussetzung ist, dass es sich um eine Geschäftsidee in einem zukunftsweisenden Technologiebereich oder um neue innovative Dienstleistungen oder Geschäftsmodelle handelt. Das Stipendium kann nach einer erfolgreichen Bewerbung mit einem Ideenpapier und einer überzeugenden Präsentation (5 Minuten-Pitch) vor einer fachkundigen Jury beim Projektträger beantragt werden.
- Ansprechpartner für das STARTERCENTER Emscher-Lippe sind Michaela Ehm (IHK Nord Westfalen), Tel.: 0209 388-581, michaela.ehm@ihk-nordwestfalen.de und Sebastian Scheeben (Wirtschaftsförderung Gelsenkirchen), Tel.: 0209 169-5459, sebastian.scheeben@gelsenkirchen.de
- Ansprechpartner für das STARTERCENTER Münsterland ist Christian Seega (IHK Nord Westfalen), Tel.: 0251 707-246, christian.seega@ihk-nordwestfalen.de
- Weitere Termine von Jurysitzungen in NRW sowie ausführliche Informationen zu Förderung und den Voraussetzungen bietet das Portal: Gründungsstipendium.NRW.
EXIST-Gründungsstipendium
Hochschulen werden mit Zuschüssen zur Sicherung des Lebensunterhalts von Studierenden sowie Absolventinnen und Absolventen und für Sachausgaben bei konkreten Gründungsabsichten dieses Personenkreises in technologisch-innovativen Geschäftsfeldern unterstützt, max. 1 Jahr lang. (Details hier)