Gründung
Gründungsstipendium
Gründungsstipendium.NRW
Das Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen unterstützt innovative Gründerinnen und Gründer sowie Gründer-Teams mit bis zu drei Personen mit einem monatlichen Stipendium in Höhe von 1.200 Euro für maximal ein Jahr. Wichtige Voraussetzung ist, dass es sich um eine Geschäftsidee in einem zukunftsweisenden Technologiebereich oder um neue innovative Dienstleistungen oder Geschäftsmodelle handelt. Das Stipendium kann nach einer erfolgreichen Bewerbung mit einem Ideenpapier und einer überzeugenden Präsentation (5 Minuten-Pitch) vor einer fachkundigen Jury beim Projektträger beantragt werden.
Ausführliche Informationen zur Förderung und den Voraussetzungen bietet das Portal: Gründungsstipendium.NRW.
- Termine der Jurysitzungen im Münsterland
- Termine der Jurysitzungen für Emscher-Lippe
- Termine der Jurysitzungen in ganz NRW
- Termine der Jurysitzungen für Emscher-Lippe
- Termine der Jurysitzungen in ganz NRW
- Ansprechpartner für das STARTERCENTER Emscher-Lippe sind
Michaela Ehm (IHK Nord Westfalen), Tel.: 0209 388-581, michaela.ehm@ihk-nordwestfalen.de und
Sebastian Scheeben (Wirtschaftsförderung Gelsenkirchen), Tel.: 0209 169-5459, sebastian.scheeben@gelsenkirchen.de
- Ansprechpartner für das STARTERCENTER Münsterland ist
Christian Seega (IHK Nord Westfalen), Tel.: 0251 707-246, christian.seega@ihk-nordwestfalen.de
EXIST-Gründungsstipendium
Hochschulen werden mit Zuschüssen zur Sicherung des Lebensunterhalts von Studierenden sowie Absolventinnen und Absolventen und für Sachausgaben bei konkreten Gründungsabsichten dieses Personenkreises in technologisch-innovativen Geschäftsfeldern unterstützt, max. 1 Jahr lang. Details zum EXIST-Gründungsstipendium