IHK Nord Westfalen
Überblick Fristen
Nachfolgend finden Sie einen Überblick über die Fristen der verschiedenen Corona-Maßnahmen. Stundungs- und Ratenzahlungsvereinbarungen sind möglich. Sie sollten rechtzeitig beantragt werden. Der 30. September 2024 gilt als Nachfrist nur für Prüfende Dritte, wenn vorher Fristverlängerung beantragt wurde.
Soforthilfe
Förderzeitraum
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Frist Antragstellung
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Frist Rückmeldung
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Frist Rückzahlung
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März bis August 2020
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abgelaufen
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31.10.2021
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30.11.2023
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- Bemerkung: Förderzeitraum max. drei Monate abhängig vom Antragszeitpunkt
Informationen zum Rückmeldeverfahren und zum Schlussbescheid gibt es von der Landesregierung NRW hier.
Überbrückungshilfe I
Förderzeitraum
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Frist Antragstellung
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Frist Rückmeldung
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Frist Rückzahlung
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Mai bis August 2020
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abgelaufen
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30.09.2024 bei vorher beantragter Fristverlängerung |
6 Monate nach Schlussbescheid
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- Bemerkung: Rückmeldung ausschließlich digital, weitere Hinweise beachten
Überbrückungshilfe II
Förderzeitraum
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Frist Antragstellung
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Frist Rückmeldung
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Frist Rückzahlung
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September bis Dezember 2020
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abgelaufen
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30.09.2024 bei vorher beantragter Fristverlängerung |
6 Monate nach Schlussbescheid
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- Bemerkung: Rückmeldung ausschließlich digital, weitere Hinweise beachten
November- /Dezemberhilfe
Förderzeitraum
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Frist Antragstellung
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Frist Rückmeldung
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Frist Rückzahlung
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November bis Dezember 2020
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abgelaufen
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30.09.2024 bei vorher beantragter Fristverlängerung |
6 Monate nach Schlussbescheid
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- Rückmeldung ausschließlich digital, weitere Hinweise beachten
Überbrückungshilfe III (Ü III)
Förderzeitraum
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Frist Antragstellung
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Frist Rückmeldung
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Frist Rückzahlung
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November 2020 bis Juni 2021
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31.10.2021
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30.09.2024 bei vorher beantragter Fristverlängerung |
6 Monate nach Schlussbescheid
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- Bemerkung: Wahlrecht für Antragsberechtigte zur NSH zu wechseln
Neustarthilfe (NSH)
Förderzeitraum
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Frist Antragstellung
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Frist Rückmeldung
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Frist Rückzahlung
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Januar bis Juni 2021
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31.10.2021
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31.12.2021 (direkt)
31.03.2023 (prüfende Dritte) |
6 Monate nach Schlussbescheid
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- Bemerkung: Wahlrecht für Antragsberechtigte zur Ü III zu wechseln
Überbrückungshilfe III Plus (Ü III Plus)
Förderzeitraum
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Frist Antragstellung
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Frist Rückmeldung
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Frist Rückzahlung
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Juli bis Dezember 2021
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31.03.2022
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30.09.2024 bei vorher beantragter Fristverlängerung |
6 Monate nach Schlussbescheid
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- Bemerkung: Wahlrecht für Antragsberechtigte zur NSH Plus zu wechseln
Neustarthilfe Plus (NSH Plus)
Förderzeitraum
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Frist Antragstellung
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Frist Rückmeldung
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Frist Rückzahlung
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Juli bis Dezember 2021
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31.03.2022
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30.06.2022 (direkt)
31.03.2023 (prüfende Dritte) |
6 Monate nach Schlussbescheid
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- Bemerkung: Wahlrecht für Antragsberechtigte zur Ü III Plus zu wechseln
Überbrückungshilfe IV (Ü IV)
Förderzeitraum
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Frist Antragstellung
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Frist Rückmeldung
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Frist Rückzahlung
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Januar bis Juni 2022
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15.06.2022
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30.09.2024 bei vorher beantragter Fristverlängerung
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6 Monate nach Schlussbescheid
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- Bemerkung: Wahlrecht für Antragsberechtigte zur NSH 2022 zu wechseln
Neustarthilfe 2022 (NSH 2022)
Förderzeitraum
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Frist Antragstellung
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Frist Rückmeldung
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Frist Rückzahlung
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Januar bis Juni 2022
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15.06.2022
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30.09.2022 (direkt)
31.03.2023 (prüfende Dritte)
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6 Monate nach Schlussbescheid
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- Bemerkung: Wahlrecht für Antragsberechtigte zur Ü IV zu wechseln
Informationen zur Rückmeldung und zu den Schlussbescheiden von der Bundesregierung gibt es hier.