Energie
Fachinformationen
Neues Energieeffizienzgesetz (EnEfG) vom Bundesrat gebilligt
Am 20. Oktober 2023 hat der Bundesrat des neue Energieeffizienzgesetz (EnEfG) gebilligt. Die DIHK hat die wichtigsten Informationen dazu zusammengestellt und ein Webinar aufgezeichnet.
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) beantwortet in den folgenden Merkblättern einige grundlegende Fragen zu dem neuen Energieeffizienzgesetz:
- BAFA-Merkblatt für das Energieeffizienzgesetz: BAFA - Energie - Merkblatt für das Energieeffizienzgesetz (EnEfG)
- BAFA-Merkblatt zur Ermittlung des Gesamtenergieverbrauchs: BAFA - Energie - Merkblatt zur Ermittlung des Gesamtenergieverbrauchs
Abwärme: Unternehmen mit einem jährlichen Gesamtendenergieverbrauch von mehr als 2,5 Gigawattstunden sind dazu verpflichtet, Informationen über ihre Abwärme zu veröffentlichen. Die Plattform für Abwärme ist seit dem 15. April 2024 online und wird von der Bundesstelle für Energieeffizienz im Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle verwaltet. Betriebe können sich ab sofort registrieren und ihre Daten erfassen.
Die Informationen müssen jährlich bis 31. März übermittelt bzw. bestätigt werden und sind aktuell zu halten. Allerdings haben Unternehmen nun doch etwas mehr Zeit: Zum 1. Januar 2025 müssen Betriebe ihre Abwärmedaten erstmalig übermitteln - somit wurde die bisherige Frist vom 30.06.2024 um ein halbes Jahr verlängert. Zudem sind bis zum 1. Januar 2025 keine Bußgelder zu zahlen.
Grundlage für die Abwärmeplattform ist Paragraf 17 des neuen Energieeffizienzgesetzes, das am 18. November 2023 in Kraft getreten ist. Verantwortlich für die Umsetzung ist das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK).
Das Abwärmeportal ist über folgenden Link erreichbar:
Bagatellschwellen für Abwärme:
Für die Erfassung der Abwärmedaten im Rahmen des Energieeffizienzgesetzes hat das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) das Merkblatt für die Nutzung der Abwärmeplattform um sogenannte Bagatellschwellen ergänzt. Von der Meldepflicht ausgenommen sind Informationen über Anlagen, die keine wesentlichen Mengen an Abwärme erzeugen. Abwärmemengen von unter 200 MWh pro Jahr, bezogen auf das letzte vollständige Kalenderjahr oder die letzten 12 Monate, gelten als nicht wesentlich. Zudem gelten Abwärmemengen aus Anlagen mit weniger als 1500 Betriebsstunden im Jahr und einer jährlichen, durchschnittlichen Abwärmetemperatur von unter 25°C als unwesentlich. Die Meldepflicht auf der Plattform für Abwärme erstreckt sich ausschließlich auf Abwärmepotentiale, nicht auf genutzte Abwärmequellen. Weitere Informationen zur Plattform für Abwärme finden Sie hier.
Versorgungssicherheit für NRW - IHK NRW startet mit Monitoring zur Energieversorgung
Wettbewerbsfähige Preise und eine sichere Energieversorgung gehören zu den derzeit größten Unsicherheitsfaktoren für die Unternehmen am Industrie- und Wirtschaftsstandort in Nordrhein-Westfalen. Die infolge von Knappheiten stark gestiegenen Preise für Energie haben die Wettbewerbssituation am Standort NRW deutlich verschlechtert. Viele Unternehmen stellen derzeit Investitionen zurück oder verlagern Tätigkeiten ins Ausland.
Zum IHK-NRW Policy Paper (PDF-Datei · 310 KB) „Versorgungssicherheit NRW”
Zum EWI-Gutachten (PDF-Datei · 1591 KB)
Zum EWI-Gutachten (PDF-Datei · 1591 KB)
Weitere Informationen finden Sie auf der Seite von IHK-NRW – die Industrie- und Handelskammer in Nordrhein-Westfalen.
IHK NRW ist der Zusammenschluss der 16 Industrie- und Handelskammern in Nordrhein-Westfalen. IHK NRW vertritt die Gesamtheit der IHKs in NRW gegenüber der Landesregierung, dem Landtag sowie den für die Kammerarbeit wichtigen Behörden und Organisationen.
DIHK-Broschüre zum europäischen “Green Deal”
Der DIHK hat im Juni 2021 eine Informationsbroschüre mit dem Titel "Green Deal der Europäischen Union - Anspruchsvolle Agenda für Wirtschaft und Politik" veröffentlicht. In ihr werden die wichtigsten Projekte kurz und bündig dargestellt und erklärt. (Download, PDF (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 1342 KB))
IHK Nord Westfalen-Kurzstudien - CO2-Intensität langlebiger Produkte und Simulationsrechnung Emissionshandel
In 2020 hat die IHK Nord Westfalen, im Rahmen der Diskussionen um das Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG), Klimaschutz und Energiewende, das Fraunhofer-Institut für System- und Innovationsforschung ISI mit zwei Kurzstudien beauftragt. Folgende Themen wurden betrachtet:
- Bewertung der Aufnahme mittelständischer Betriebe in den Europäischen Emissionshandel vor dem Hintergrund der Einführung des nationalen Emissionshandels (Download, PDF (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 663 KB))
- Ausgewählte Studien zur CO2-Intensität von langlebigen Produkten im Vergleich zu kurzlebigen Produkten über den gesamten Lebenszyklus (Download, PDF (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 708 KB))