Versicherungsvermittler
Versicherungsombudsmann
Eine Schlichtungsstelle ist eine Einrichtung vor der Streitfälle außergerichtlich behandelt werden. In einzelnen Bereichen auch unter dem Namen Schiedsstelle, freiwilliges Schiedsgericht oder Ombudsmann geführt. Schlichtungsstellen bestehen in vielen Bereichen der Wirtschaft, unter anderem in der Finanz- und Versicherungswirtschaft.
Immer mehr Wirtschaftsbereiche, Organisationen und Institutionen richten eine Stelle für einen Ombudsmann ein. Vor allem dort, wo ein großes Publikum angesprochen wird, also auch viel Konfliktstoff gegeben ist, werden solche Beschwerdestellen institutionalisiert. In seiner Funktion ermöglicht der Ombudsmann, Streitfälle in verschiedensten Bereichen und ohne großen bürokratischen Aufwand zu schlichten. Der Versicherungsombudsmann erfüllt dabei – wie in anderen Bereichen der außergerichtlichen Streitbeilegung auch – die Aufgabe eines unparteiischen Schiedsmannes.
Die Vorschriften für Versicherungsvermittler schreiben die Errichtung einer Schlichtungsstelle zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten zwischen Versicherungsvermittlern und Versicherungsnehmern im Zusammenhang mit der Vermittlung von Versicherungsverträgen vor. Der Versicherungsombudsmann kann von jedem Beschwerdeführer angerufen werden. Jede Beschwerde über einen Versicherungsvermittler ist zu beantworten. Getragen wird die Einrichtung des Ombudsmannes von der Versicherungswirtschaft. Sie kann – bei berechtigten Verbraucherbeschwerden – vom Versicherungsvermittler ein Entgeld (im angemessenen Verhältnis zum Aufwand) erheben. Offensichtlich mißbräuchliche Beschwerden gehen zu Lasten des Beschwerdeführers.