Recht & Fairer Wettbewerb
Die Anforderungen an eine ordnungsgemäße Kassenführung haben sich insbesondere seit 2018 erheblich verschärft. Grund dafür sind verschiedene Vorschriften, wie z. B. die sogenannte Kassenrichtlinie, das Kassengesetz und weitere Verordnungen. Das Ziel: Steuerbetrug an manipulierten Kassen soll zukünftig wirksamer bekämpft werden.
Kassenführung
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Wichtig sind vor allem folgende Vorgaben:
- Ab dem 1. Januar 2020 müssen grundsätzlich alle Kassen mit einer sog. zertifizierten elektronischen Sicherheitseinrichtung (tSE) ausgestattet werden.
- Ab dem 1. Januar 2020 gilt eine Belegausgabepflicht für elektronische Kassen. Sie verpflichtet die Unternehmen zur sofortigen Ausstellung eines Kassenbons.
- Hierdurch wird die seit 2018 nunmehr gesetzlich geregelte Einzelaufzeichnungspflicht ergänzt: Jeder Verkaufsvorgang muss detailliert im elektronischen System aufgezeichnet – ein sogenannter Z-Bon reicht nicht aus!
- 2018 wurde auch die sog. Kassennachschau eingeführt. Prüfer der Finanzverwaltung dürfen unangekündigt die Kassenbuchführung überprüfen und Zugriff auf die Kasse verlangen.
- Erforderlich ist außerdem eine Verfahrensdokumentation. Diese muss auch die Organisationsunterlagen zum eingesetzten Kassensystem, wie z.B. Kassenfabrikat, Seriennummer, Einsatzzeiten, Programmieranleitungen etc. enthalten.
Die Frage, ob ein System die neuen Anforderungen des Fiskus erfüllt, weiß in der Regel der Kassenhersteller oder der Steuerberater.
Wegen der besonderen Relevanz insbesondere bei bargeldintensiven Unternehmen wurden die wichtigsten Grundlagen für eine ordnungsgemäße Kassenführung sowohl bei elektronischen Kassen(systeme) als auch bei offenen Ladenkassen umfassend und praxisnah erläutert und mit den entsprechenden Quellenangaben (Links) versehen. Unter den weiteren Informationen steht ein Merkblatt mit allen relevanten Informationen zum Download zur Verfügung.