Innenstadtentwicklung

Einzelhandels- und Zentrenkonzepte

Einzelhandelskonzepte sind ein wirkungsvolles Instrument für eine gezielte Entwicklung des örtlichen Einzelhandels. In Einzelhandelskonzepten legen die Kommunen fest, nach welchen Gesichtspunkten Einzelhandel geplant und angesiedelt werden soll.
Einzelhandelskonzepte verhindern nicht den Wettbewerb, sondern lenken die Entwicklungen auf geeignete Standorte und verhindern so städtebauliche Fehlentwicklungen. Sie schaffen Klarheit über die Vorstellungen der Kommune und geben Planungssicherheit für alle Marktteilnehmer. Die Erfolge solcher Konzepte hängen von einer konsequenten Umsetzung in der Stadtentwicklung ab, das heißt die Empfehlungen des Konzeptes müssen durch geeignete Bauleitplan- und Baugenehmigungsverfahren umgesetzt werden.
Die Erarbeitung eines Einzelhandelskonzeptes erfolgt in einem breit angelegten Beteiligungsprozesses. Die frühzeitige Einbindung aller Interessensgruppen schafft eine höhere Transparenz und wirkt sich positiv auf die Akzeptanz eines solchen Konzeptes aus. Im Rahmen der Beteiligung kann die IHK Nord Westfalen das Interesse der regionalen Wirtschaft sowie ihre handelspolitischen Positionen vertreten.
Die IHK Nord Westfalen hat den Leitfaden “Einzelhandels- und Zentrenkonzepte – ein wirkungsvolles Instrument für lebens- und erlebenswerte Städte” erarbeitet. Der Leitfaden richtet sich an Politik und Verwaltung, dient als Argumentationshilfe im Meinungsbildungsprozess und hilft bei der Erarbeitung eines Einzelhandelskonzeptes. Mithilfe von Checklisten und Abläufen werden die für ein qualifiziertes Konzept erforderlichen Inhalte und Schritte anschaulich und praxisnah erläutert. In dem Leitfaden “Einzelhandels- und Zentrenkonzepte – transparente Beteiligungsprozesse” wird zusätzlich der Fokus auf den Beteiligungsprozess und dessen Nutzen gelegt.
Einen aktuellen Überblick der Einzelhandelskonzepte der Städten und Gemeinden des Münsterlandes und der Emscher-Lippe-Region findet sich im Wirtschaftsatlas der IHK.