Coronavirus

„Wir FAIRzichten“ - IHK ruft zu Solidarität mit der Wirtschaft auf

Abgesagtes Konzert, geschlossenes Fitnessstudio, Museum, Restaurant, Buchläden, Boutiquen und vieles mehr: Der Coronavirus macht’s möglich. Mit enormen Auswirkungen und großen Herausforderungen für die Wirtschaft, insbesondere für Klein- und Kleinstunternehmen. Die aktuelle Situation verdeutlicht einmal mehr: Wirtschaft betrifft jeden!
Deswegen haben die Industrie und Handelskammern die Initiative „Wir FAIRzichten“ ins Leben gerufen. Die Idee dahinter: Verbraucher können mit einem Onlineformular ganz einfach und unbürokratisch auf einen Teil ihrer gesetzlichen Erstattungsansprüche FAIRzichten. Auf kurzem, unbürokratischem Wege kann jeder den betroffenen Unternehmen in ihrer bedrohlichen Situation helfen, indem ein Teil ihrer Geschäftsausfälle solidarisch aufgefangen wird. Dafür hat die IHK das Portal www.wir-FAIRzichten.de gestartet. Die Plattform bietet in vielen Fällen die Möglichkeit, Betriebe ganz einfach mit einem freiwilligen Verzicht zu entlasten.

Wie funktioniert FAIRzichten?

Das Prozedere ist einfach: Verbraucher geben auf der Internetseite alle relevanten Daten ein und bestimmen die Höhe des Verzichts, z. B. 10, 50 oder sogar 100 Prozent. Im Anschluss generiert die Webanwendung ein Dokument und leitet es automatisch an eine angegebene E-Mail-Adresse des Unternehmens weiter. Rechtlich gesehen ist ein solcher Forderungsverzicht formlos möglich. Es handelt sich um einen Erlassvertrag im Sinne von § 397 Abs. 1 BGB.