Allergenkennzeichnung

Kennzeichnung von Lebensmitteln im Gastgewerbe

Seit dem 13. Dezember 2014 gilt die neue Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV EU 1169/2011), mit der die Verbraucher europaweit einheitlich und umfassender über Allergene, Energie- und Nährwerte, Lebensmittelimitate und die Herkunft von Lebensmitteln informiert werden sollen.
Neben Angaben zur Kennzeichnung und Deklarierung von Lebensmitteln enthält die Verordnung auch neue Vorgaben zu Herkunftsangaben, Nährwertdeklaration, Fernabsatz und auch Werbung. Zu beachten sind insbesondere Regeln zur Allergenkennzeichnung bei loser Ware in Handel, Gastronomie und Gemeinschaftsverpflegung.
Die Informationspflichten über potenziell wirksame Allergene gelten für alle Lebensmittel, die für Endverbraucher bestimmt sind. Unternehmer müssen Informationen darüber vorhalten, in welchen Produkten Zutaten enthalten sind, die möglicherweise Allergien auslösen. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Infoblatt des Deutschen Industrie- und Handelskammertags (DIHK), welches Sie im Downloadbereich auf der rechten Seite finden.