Dienstleistung
Arbeitnehmerüberlassung
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Von Arbeitnehmerüberlassung – häufig auch als Leiharbeitsverhältnis bezeichnet – wird gesprochen, wenn ein selbständiger Unternehmer (Verleiher) einen Arbeitnehmer (Leiharbeitnehmer), mit dem er einen Arbeitsvertrag geschlossen hat, gelegentlich oder kurzfristig an einen anderen Unternehmer (Entleiher) „ausleiht“. Eine Abordnung des Arbeitnehmers zum Entleiher ist möglich, wenn dies im Arbeitsvertrag vorgesehen ist. Das Arbeitsverhältnis zwischen dem Verleiher und dem Leiharbeitnehmer besteht fort, das heißt der Verleiher haftet für die Vergütung, Vergütungsfortzahlung bei Urlaub und Krankheit oder Ähnlichem. Jedoch steht dem Entleiher ein Direktionsrecht zu, das heißt der Leiharbeitnehmer unterliegt dessen Weisungen.
Überlassungshöchstdauer: Für die Berechnung der Überlassungshöchstdauer von 18 Monaten werden Überlassungszeiten ab dem 1. April 2017 berücksichtigt. Gleiches gilt für die Fristberechnung für Equal-Pay.
Die gewerbsmäßige Arbeitnehmerüberlassung bedarf, neben der Gewerbeanmeldung, der Erlaubnis nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz mit einigen Ausnahmen (§ 1 AÜG). Auf die Erteilung der Erlaubnis besteht ein Anspruch, wenn keiner der Versagungsgründe des § 3 AÜG vorliegt.
Die Erlaubnis wird nur auf schriftlichen Antrag von der Regionaldirektion der Bundesagentur für Arbeit erteilt, in den ersten drei aufeinander folgenden Jahren zunächst mit einer Befristung auf jeweils ein Jahr; im Anschluss daran kann die Erlaubnis unbefristet erteilt werden. Der Antrag auf Verlängerung der Erlaubnis ist spätestens drei Monate vor Ablauf des Jahres zu stellen.
Die Erlaubnis ist an die Person des Unternehmers gebunden, das heißt im Falle eines Inhaberwechsels ist eine neue Erlaubnis erforderlich.
Informationen zu den Tarifverträgen in der Arbeitnehmerüberlassung finden Sie hier.
Für weitere Fragen steht die Regionaldirektion Nordrhein-Westfalen, 40474 Düsseldorf, Josef-Gockeln-Str. 7,Telefon 0211 43 06-0, Telefax 02 11 43 06-377, E-Mail nordrhein-Westfalen@arbeitsagentur.de, zur Verfügung; dort können auch umfangreiches Informationsmaterial sowie die Antragsformulare angefordert werden.