Aus- und Weiterbildung
Hier finden Sie Informationen zur Prüfungsanmeldung bei Zwischen- und Abschlussprüfungen sowie Sach-, Fach- und Fortbildungsprüfungen, die durch die IHK Nord Westfalen angeboten werden. Bitte beachten Sie die Anmelde- und Antragsfristen, die für die jeweiligen Prüfungen gelten. Hier gelangen Sie zur Online-Prüfungsanmeldung.
Prüfungsanmeldung
© Janina Dierks/Fotolia
Zwischenprüfung
Während der Berufsausbildung ist zur Ermittlung des Ausbildungsstandes eine Zwischenprüfung durchzuführen. Ziel der Zwischenprüfung ist es gegebenenfalls korrigierend auf die weitere Ausbildung einwirken zu können.
Der Zeitpunkt der Zwischenprüfung liegt in der Regel nach dem ersten Ausbildungsjahr. Es werden Fertigkeiten und Kenntnisse geprüft, die sich auf die Grundausbildung beziehen und gegebenenfalls notwendige Korrekturen in der Ausbildung noch zulassen.
Achtung: Der Auszubildende wird ohne vorherige Anmeldung von der IHK zur Zwischenprüfung eingeladen. Es erfolgt ausschließlich eine Information an den Ausbildungsbetrieb, welche Auszubildende zur Prüfung vorgesehen sind. Die Daten können im Online-Portal gegebenenfalls geändert werden.
Abschlussprüfung
In den anerkannten Ausbildungsberufen werden Abschlussprüfungen durchgeführt. Die Prüfung kann zweimal wiederholt werden. Die Prüfungsgebühr trägt der Ausbildungsbetrieb.
Zur Abschlussprüfung wird zugelassen, wer die Ausbildungszeit zurückgelegt hat oder dessen Ausbildungszeit nicht später als zwei Monate nach dem Prüfungstermin endet. Außerdem muss er an vorgeschriebenen Zwischenprüfungen | Abschlussprüfung Teil 1 teilgenommen sowie Ausbildungsnachweise geführt haben.
Hinweis zur Verkürzung | Vorzeitige Zulassung
Die Anträge zur Verkürzung oder Verlängerung der Ausbildungszeit sowie zur vorzeitigen Abschlussprüfung können Ausbildungsbetriebe im Online-Portal eigenständig erfassen. Unter dem Menüpunkt „Ausbildungsverhältnisse“ wählen Betriebe den/die entsprechende/-n Auszubildende/-n sowie den gewünschten Antrag aus. Danach erhält der/die Auszubildende eine Benachrichtigung und kann die durch den Ausbildungsbetrieb gemachten Angaben im Azubi-Portal bestätigen. Der Antrag kann komplett digital erfasst werden und inklusive der benötigten Dokumente an die IHK gesendet werden.
Die Anträge zur Verkürzung oder Verlängerung der Ausbildungszeit sowie zur vorzeitigen Abschlussprüfung können Ausbildungsbetriebe im Online-Portal eigenständig erfassen. Unter dem Menüpunkt „Ausbildungsverhältnisse“ wählen Betriebe den/die entsprechende/-n Auszubildende/-n sowie den gewünschten Antrag aus. Danach erhält der/die Auszubildende eine Benachrichtigung und kann die durch den Ausbildungsbetrieb gemachten Angaben im Azubi-Portal bestätigen. Der Antrag kann komplett digital erfasst werden und inklusive der benötigten Dokumente an die IHK gesendet werden.
Die Aufforderung zur Anmeldung für die Abschlussprüfung erfolgt automatisch durch die Industrie- und Handelskammer per Post oder per E-Mail. Die Aufforderung zur Anmeldung zur Abschlussprüfung erhalten die Ausbildungsbetriebe circa sechs Wochen vor dem 31. Januar (Sommerprüfung) beziehungsweise 31. Juli (Winterprüfung).
Mit der Onlineanmeldung zur Prüfung entfällt der Versand der Anmeldeunterlagen durch die IHK Nord Westfalen. Ausbildungsbetriebe werden per E-Mail informiert, welche Prüfungsteilnehmer für die Abschlussprüfung angemeldet werden können.
Hinweis: Die Prüfungsanmeldung kann ausschließlich über den Account vom Ausbildungsbetrieb vorgenommen werden. Die Benachrichtigung wird an die im Online-Portal durch den Betrieb hinterlegte E-Mail-Adresse versandt. Soll die Anmeldung an den Ausbilder delegiert werden, kann eine Vertretungsberechtigung unter dem Menüpunkt „Profil - Vertretung“ hinterlegt werden.
Informationen zur Onlineanmeldung
- Ausbildungsbetriebe:
Im Online-Portal können Ausbildungsbetriebe über den Menüpunkt „Prüfungen“ und Auswahl der Prüfung (zum Beispiel Winter 2019/2020) die Anmeldung zur Prüfung vornehmen. Im Anschluss wird die Anmeldung zur Überprüfung an den Auszubildenden weitergeleitet. - Prüfungsteilnehmer:
Im Online-Portal können Auszubildende und Umschüler über den Menüpunkt „Ihre Prüfungen“ die vom Ausbildungsbetrieb gemachten Eintragungen zur Prüfungsanmeldung überprüfen und bestätigen. Erst nach der Bestätigung des Prüfungsteilnehmers liegt die Anmeldung der IHK vor.
Im Online-Portal können Betriebe und Prüfungsteilnehmer jederzeit den Bearbeitungsstand der Anmeldung einsehen. Beide Seiten erhalten eine Bestätigung per E-Mail, dass die Anmeldung der IHK vorliegt. Weitere Informationen in der FAQ-Übersicht (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 41 KB).
Fortbildungsprüfungen
Zur gewünschten Fortbildungs- oder Sachkundeprüfung können Sie sich online anmelden. Bitte beachten Sie, dass eine Anmeldung zur Prüfung in der Regel erst nach erfolgter Überprüfung der Zulassungsvoraussetzungen möglich ist. Auch dies ist online möglich.
Der Anmeldeschluss liegt bei jeweils zwei Monate vor dem schriftlichen Prüfungstermin. Bei der Ausbilderprüfung sowie bei Sachkundeprüfungen liegt der Anmeldeschluss einen Monat vor dem schriftlichen Prüfungstermin.
- IHK-Online-Portal - Prüfungsanmeldung Online
- Merkblatt | Hilfe zum IHK-Online-Portal (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 44 KB)
- Merkblatt | Hilfe zum IHK-Online-Portal (ohne Zulassungsvoraussetzungen) (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 42 KB)
Sach- und Fachkundeprüfungen
Zur gewünschten Sach- oder Fachkundeprüfung können Sie sich online anmelden.
Der Anmeldeschluss liegt in der Regel bei jeweils einem Monat vor dem schriftlichen Prüfungstermin.
- Anmeldung zur Sachkundeprüfung im Bewachungsgewerbe
- Anmeldung zur Sachkundeprüfung „Gepr. Fachmann/-frau für Immobiliardarlehensvermittlung“
- Anmeldung zur Sachkundeprüfung „Gepr. Fachmann/-frau für Versicherungsvermittlung
- Anmeldung zur Sachkundeprüfung „Gepr. Finanzanlagenfachmann/-frau“
- Anmeldung zur Sachkundprüfung “Zertifizierte/-r Verwalter”
Informationen zu den Sach- und Fachkundeprüfungen für Verkehr finden Sie hier.