Aufstiegs-BAföG
Antrag auf Ausstellung vom Formblatt Z
Mit dem „Aufstiegs-BAföG“ können Sie sich (einkommens- und vermögensunabhängig) bis zu 75 Prozent Ihrer Lehrgangs- sowie Prüfungsgebühren erstatten lassen. Sofern Sie eine Prüfung vor der IHK Nord Westfalen ablegen, benötigen Sie zur Beantragung von Aufstiegs-BAföG eine Bestätigung der IHK (Formblatt Z), dass Sie zur Prüfung zugelassen werden können. Das Formblatt Z (Bestätigung der Zulassungsvoraussetzungen) können Sie bei der Überprüfung der Zulassungsvoraussetzungen im Online-Portal hochladen.
Sollten Sie das Formblatt nachträglich anfordern, können Sie dies auf dieser Seite beantragen. Weitere Informationen sowie die Antragsformulare zum Aufstiegs-BAföG erhalten Sie hier.