Die IHK Nord Westfalen ist vom 23. Dezember 2024 bis zum 1. Januar 2025 geschlossen. Ab dem 2. Januar 2025 sind wir wieder wie gewohnt für Sie da. Wir wünschen Ihnen frohe Festtage und einen erfolgreichen Start ins neue Jahr!
Nr. 4889204
Aufstiegs-BAföG

Antrag auf Ausstellung vom Formblatt Z

Mit dem „Aufstiegs-BAföG“ können Sie sich (einkommens- und vermögensunabhängig) bis zu 75 Prozent Ihrer Lehrgangs- sowie Prüfungsgebühren erstatten lassen. Sofern Sie eine Prüfung vor der IHK Nord Westfalen ablegen, benötigen Sie zur Beantragung von Aufstiegs-BAföG eine Bestätigung der IHK (Formblatt Z), dass Sie zur Prüfung zugelassen werden können. Das Formblatt Z (Bestätigung der Zulassungsvoraussetzungen) können Sie bei der Überprüfung der Zulassungsvoraussetzungen im Online-Portal hochladen.
Sollten Sie das Formblatt nachträglich anfordern, können Sie dies auf dieser Seite beantragen. Weitere Informationen sowie die Antragsformulare zum Aufstiegs-BAföG erhalten Sie hier.