Bildung A-Z
Nutzen Sie unseren Service und beantragen eine Zweitschrift, wenn Ihr Prüfungszeugnis verloren gegangen ist. Für die Ausstellung einer Zweitschrift ist nach dem Gebührentarif (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 315 KB) der IHK Nord Westfalen ein Betrag von 30,00 Euro (zuzüglich Versandgebühren) zu bezahlen.
Zweitschrift | Rentenbescheinigung
© LaCatrina/Fotolia
Bei einer Lehrzeitbestätigung beziehungsweise Rentenbescheinigung (zum Beispiel zu Rentenzwecken) für die Deutsche Rentenversicherung handelt es sich um eine Bestätigung der IHK zu den Themen Ausbildungsberuf, Ausbildungszeit und/oder Ausbildungsabschluss. Die Ausstellung ist kostenlos.
Die Beantragung einer Zweitschrift oder Rentenbescheinigung ist nur möglich, wenn Sie die Prüfung vor der IHK Nord Westfalen abgelegt haben. Die IHK Nord Westfalen ist für das Münsterland und die Emscher-Lippe-Region zuständig. Die für Sie verantwortliche IHK finden Sie über den IHK-Finder.
- Online-Beantragung einer Zweitschrift Ihres Prüfungszeugnisses (Ausbildung)
- Beantragung einer Zweitschrift Ihres Prüfungszeugnisses (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 254 KB)(Fortbildung)
- Online-Beantragung einer Rentenbescheinigung
Hinweis: Der „Kaufmannsgehilfenbrief“ wird seit 1974 nicht mehr von der IHK ausgestellt. Dieser „Kaufmannsgehilfenbrief“ war der Vorgänger des heutigen „Prüfungszeugnisses“ für alle kaufmännischen Ausbildungsberufe. Bei den industriell-technischen Ausbildungsberufen hieß dieser „Facharbeiterbrief“.