Bildung A-Z

Einstiegsqualifizierung

Für Ausbildungsbetriebe wird es immer schwieriger, geeignete Bewerber zu finden. Mit Einstiegsqualifizierungen (EQs) gibt es ein hervorragendes Instrument, die Fachkräfte von morgen zu sichern. Denn mit EQs geben Unternehmen schwächeren Jugendlichen eine Chance, sich in Ihrem Betrieb zu beweisen. Und viele Jugendliche haben ihre Stärken in der Praxis und weniger im Schulunterricht.
Mit der Einstiegsqualifizierung erhalten Jugendliche die Möglichkeit, in einem Zeitraum von mindestens vier bis maximal zwölf Monaten Teile eines Ausbildungsberufes, einen Betrieb und das Berufsleben kennen zu lernen. Die Einstiegsqualifizierung dient als Türöffner für Ausbildung und Beschäftigung. Denn rund 60 Prozent der Teilnehmer an einer Einstiegsqualifizierung in den IHK-Berufen bekommen danach einen Ausbildungsvertrag.
Der Vorteil für das Unternehmen: Der Betrieb kann sich von den Fähigkeiten und der Eignung der Bewerber überzeugen. Zwischen Betrieb und dem Jugendlichen wird ein Vertrag über die Einstiegsqualifizierung geschlossen, der von der IHK registriert wird.
Die Vorteile liegen auf der Hand: Für junge Leute mit schlechtem oder keinem Schulabschluss eine tolle Chance auf Ausbildung. Umgekehrt erhalten die Betriebe die Möglichkeit, die jungen Leute kennen zu lernen.

FAQ für Betriebe

Wichtig: Bitte nehmen Sie vor Antragstellung Kontakt zu Ihrer zuständigen Agentur für Arbeit auf.

EQ-Beispiele

Besonders gefragt sind im kaufmännischen Bereich die EQs „Handel - Verkaufsvorbereitung“ und „Wirtschaft und Verwaltung - Büroassistenz“, im industriell-technischen Bereich die EQs in der Chemie- und Medienbranche und bei den gastgewerblichen Berufen die EQs Speisenvorbereitung, Service und Housekeeping.

Förderung

Arbeitgeber, die eine betriebliche Einstiegsqualifizierung durchführen, können durch Zuschüsse zur Vergütung bis zu einer Höhe von 276 Euro monatlich zuzüglich eines pauschalierten Anteils am durchschnittlichen Gesamtsozialversicherungsbeitrag (142,00 Euro) der oder des Auszubildenden gefördert werden. (SGB III § 54a Abs. 1)

EQ-Teilnehmern, auf die die Kriterien des Sozialgesetzbuches (SGB) III zutreffen, können zudem seit dem 1. August 2020 die Fahrtkosten zur Einstiegsqualifizierungen erstattet werden. Denn eine für den jungen Menschen passende EQ soll nicht daran scheitern, dass sie bei einem weiter entfernten Arbeitgeber durchgeführt wird. Die neue Möglichkeit zur Übernahme der Fahrkosten knüpft an die bestehende Förderung während einer berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme an. Sie wurde bewusst nicht in das SGB II übernommen, weil bei der Berechnung des Arbeitslosengeldes II Fahrkosten bereits berücksichtigt sind.

EQ-Plus

EQ Plus zielt auf förderungsbedürftige Jugendliche, die ohne Hilfe eine EQ nicht erfolgreich absolvieren können. Diese Jugendliche sollen während einer EQ besondere Unterstützungsmaßnahmen erhalten. So können zum Beispiel die Arbeitsagenturen speziellen Nachhilfeunterricht finanzieren (ausbildungsbegleitende Hilfen).

Einstiegsqualifizierungsvertrag

Ausbildungsbetriebe können über das IHK-Online-Portal Ausbildungs- und Umschulungsverträge sowie Einstiegsqualifizierungsverträge online erfassen.

Downloads