Bildung A-Z

Ausbildungsberatung

Die IHK-Ausbildungsberatung ist für Unternehmen und Auszubildende die erste Adresse bei Fragen rund um die Ausbildung. Sie besucht Betriebe, prüft die Ausbildungsmöglichkeiten und informiert über Berufe. Unternehmen, die erstmals ausbilden möchten, wenden sich ebenso wie Personalverantwortliche, die sich über neue Berufe informieren oder ihr Ausbildungsangebot ausweiten wollen, an die Ausbildungsberatung.
Bei allen Fragen rund um Ausbildungsvergütung, Arbeitszeit, Berufsschule oder Jugendschutz hilft die Ausbildungsberatung. Auch wenn es Konflikte gibt zwischen Azubi und Betrieb, ist sie direkt ansprechbar und hilft mit Lösungen.

Hat die Ausbildungsberatung einem Unternehmen den Weg zur Ausbildung frei gegeben, ist die IHK-Lehrstellenbörse ein Weg um künftige Auszubildende anzusprechen. Unterstützung kann auch die Passgenaue Besetzung der IHK bieten.
Ratgeber für Ausbildungsbetriebe (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 1754 KB)
Während der Ausbildung tauchen viele Fragen auf. Von A wie Ausbildungsnachweis bis Z wie Zwischenprüfung bieten wir ein Nachschlagewerk zu den wichtigsten Ausbildungsthemen. Der Ratgeber der IHK Nord Westfalen bietet hilfreiche Tipps sowie umfassende Informationen, unter anderem zu Auslandsaufenthalten, Vergütung, Probezeit, Urlaub, zu rechtlichen Fragen sowie zur Fachkräftesicherung.

IHK-Ausbildungsberatung

Kaufmännische Berufe

Region Ansprechpartner/-in Bürotag
Kreis Borken Gregor Feldhaus, 0251 707-494 Mittwoch
Kreis Coesfeld Alexandra Bernhardt, 0209 388-534 Dienstag
Kreis Recklinghausen
(Stadt Recklinghausen, Datteln, Waltrop, Oer-Erkenschwick)
Alexandra Bernhardt, 0209 388-534 Dienstag
Kreis Recklinghausen
(Dorsten, Gladbeck, Haltern, Marl)
Sebastian Lehmann, 0209 388-535 Montag
Kreis Recklinghausen
(Castrop-Rauxel, Herten)
Daniela Balbach, 0209 388-536 Freitag
Kreis Steinfurt Andrea van der Schüür, 0251 707-263 Donnerstag
Kreis Warendorf Carolin Gieseler, 0251 707-262 Montag
Stadt Bottrop Sebastian Lehmann, 0209 388-535 Montag
Stadt Gelsenkirchen
(IT-Berufe)
Karl-Heinz Behrendt, 0209 388-533 Mittwoch
Stadt Gelsenkirchen Daniela Balbach, 0209 388-536 Freitag
Stadt Münster Heike Seel, 0251 707-347 Mittwoch

Industriell-technische Berufe

Region Ansprechpartner/-in Bürotag
Kreis Borken Torsten Merten, 0251 707-259 Dienstag
Kreis Coesfeld Torsten Merten, 0251 707-259 Dienstag
Kreis Recklinghausen Karl-Heinz Behrendt, 0209 388-533 Mittwoch
Kreis Steinfurt Petra Mädel, 0251 707-267 Montag
Kreis Warendorf Petra Mädel, 0251 707-267 Montag
Stadt Bottrop Karl-Heinz Behrendt, 0209 388-533 Mittwoch
Stadt Bottrop
(Bauberufe, Berufskraftfahrer, Möbel-Küchen-Umzug)
Daniela Balbach, 0209 388-536 Freitag
Stadt Gelsenkirchen Karl-Heinz Behrendt, 0209 388-533 Mittwoch
Stadt Gelsenkirchen
(Bauberufe, Berufskraftfahrer, Möbel-Küchen-Umzug)
Daniela Balbach, 0209 388-536 Freitag
Stadt Münster
(Betriebe A – J)
Petra Mädel, 0251 707-267 Montag
Stadt Münster
(Betriebe K – Z)
Torsten Merten, 0251 707-259 Dienstag

Wie wird man Ausbildungsbetrieb?

Im persönlichen Gespräch wird geklärt, ob in Ihrem Unternehmen Ausbildung möglich ist, welches Berufsbild geeignet ist, welche Berufsschule in Frage kommt und wer im Unternehmen die Ausbildungsverantwortung übernehmen wird.

Warum ausbilden?

Qualifizierter Nachwuchs ist immer schwerer zu bekommen. Eigene Ausbildung hat viele Vorteile:
  • Nachwuchs nach Maß für den eigenen Bedarf schaffen
  • Talente und Produktivität von Auszubildenden nutzen
  • Zugriff auf qualifizierte Fachkräfte sichern
  • Kosten für Integration von Fachkräften senken
  • Fehlbesetzungen vermeiden
  • Kostenvorteile durch Personalbindung nutzen
  • Image als Betrieb mit Verantwortung in der Region nutzen
Azubis gesucht? Die IHK unterstützt Unternehmen bei der Azubi-Suche und beim Ausbildungsmarketing.

Wer darf ausbilden?

Das Berufsbildungsgesetz (BBiG) knüpft die Berechtigung zum Einstellen und Ausbilden von jungen Menschen an folgende Voraussetzungen:
  1. Betriebliche Eignung
    Kenntnisse und Fertigkeiten eines Berufsbildes sollen im Betrieb vermittelt werden können. Art und Umfang der Produktion, des Sortiments oder der Dienstleistung eines Unternehmens, muss daher passen oder ggf. über eine Kooperation abbildbar sein.
  2. Persönliche Eignung
    Die persönliche Eignung ist nur dann nicht gegeben, wenn jemand junge Menschen nicht beschäftigen darf (zum Beispiel aufgrund besonderer Straftaten) oder wiederholt oder schwer gegen das Berufsbildungsgesetz verstoßen hat.
  3. Fachliche Eignung
    Fachlich geeignet ist, wer die erforderlichen beruflichen Fertigkeiten und Kenntnisse und die erforderlichen berufs- und arbeitspädagogischen Kenntnisse besitzt (§ 30 BBiG).
Die IHK-Ausbildungsberatung berät, informiert und unterstützt Ausbildungsbetriebe beim Einstieg in die Ausbildung. Wie Sie Ausbilder oder Ausbilderin werden, erfahren Sie hier.

Urkunde und Aufkleber „Anerkannter Ausbildungsbetrieb“

Ausbildungsbetriebe erhalten von der IHK die Urkunde „Anerkannter Ausbildungsbetrieb“. Sollte diese durch eine Anschriftenänderung oder Umbenennung der Firma nicht mehr aktuell sein, stellt die IHK kostenlos eine neue Urkunde aus. Anforderung per E-Mail

Signet für die Webseite

Maße 542 x 402 Pixel
Grafik mit Aufschrift "Wir bilden aus 2024 - Jetzt #könnenlernen"


Aufkleber „Wir bilden aus“

Maße 170 x 126 mm