Ausbildungsberufe A-Z

Mediengestalter/-in Digital und Print (ab 01.08.2023)

Mediengestalter/-innen Digital und Print gestalten digitale oder gedruckte Informationsmittel. Auch die Beratung von Kunden gehört zu ihren Aufgaben. Sie arbeiten bei Marketing-, Kommunikations- und Designagenturen, Unternehmen der Druck- und Medienwirtschaft, Mediendienstleistern, Verlagen sowie in Marketing- und Kommunikationsabteilungen von Unternehmen und öffentlichen Institutionen.
Zum 1. August 2023 ist die neue Verordnung (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 200 KB) über die Berufsausbildung Mediengestalter/-in Digital und Print in Kraft getreten. Mit der Neuordnung wurden einzelne Ausbildungsinhalte und Prüfungsmodalitäten angepasst und verändert.
Seit der letzten grundlegenden Neuordnung hat es vielfältige wirtschaftliche, technologisch und arbeitsorganisatorische Entwicklungen gegeben, die die Arbeit der Mediengestalter Digital und Print deutlich beeinflussen.

Bei den Ausbildungsinhalten zeigt sich eine gewachsene Bedeutung der Arbeits- und Projektorganisation, da die Produktionsnetze immer komplexer werden. Hingegen entfallen eher „handwerklich“ geprägte Tätigkeiten aufgrund zunehmender Automatisierung. Stattdessen sind das Erstellen und Einbinden visueller und audiovisueller Medien in den letzten Jahren auch für diesen Beruf wichtiger geworden. Hinsichtlich der Struktur des Ausbildungsberufes wird eine deutliche Vereinfachung, insbesondere durch die Reduzierung der Anzahl der Wahlqualifikationen erreicht.

Statt der bisher drei möglichen Fachrichtungen mit einer großen Menge an Wahlqualifikationen aus mehreren Auswahllisten gibt es nun folgende vier Fachrichtungen:
  • Projektmanagement (ehemals Beratung und Planung)
  • Designkonzeption (ehemals Konzeption und Visualisierung)
  • Printmedien* (ehemals Gestaltung und Technik)
  • Digitalmedien* (ehemals Gestaltung und Technik)
*Für die beiden Fachrichtungen muss vom Betrieb je eine prüfungsrelevante Wahlqualifikation vorgegeben werden.

Die Inhalte der ersten beiden Ausbildungsjahre sind für alle Auszubildenden gleich. Die Spezialisierung nach den Fachrichtungen erfolgt im dritten Ausbildungsjahr.
Der Zentral-Fachausschuss Berufsbildung Druck und Medien, ZFA Medien bietet ausbildenden Betrieben die Möglichkeit, einen auf die Wahlqualifikationen abgestimmten Ausbildungsplan zu erstellen.
Die Ausbildungsdauer beträgt gemäß Ausbildungsordnung drei Jahre.

Ausbildungsvergütung

Die Ausbildungsvergütung richtet sich nach dem Wirtschaftszweig des Ausbildungsbetriebes. Hinweise zu den Ausbildungsvergütungen finden Sie hier.

Berufskolleg

Informationen zum Thema Berufskolleg erhalten Sie auf der folgenden Seite.

Zwischen- und Abschlussprüfung

Nach den ersten anderthalb Ausbildungsjahren wird es eine Zwischenprüfung und am Ende der Ausbildungszeit eine Abschlussprüfung geben.

Die Zwischenprüfung besteht aus einem praktischen Prüfungsbereich und einem schriftlichen Prüfungsbereich. Die praktische Aufgabe ist (im Gegensatz zur Abschlussprüfung) ohne konzeptionelle Vorbereitungsphase zu absolvieren. Der Prüfungsausschuss legt einen Termin zur Durchführung fest, die Prüfungszeit für die Erstellung des Prüfungsstücks beträgt sieben Stunden.

In der Abschlussprüfung wurde der bisherige schriftliche Prüfungsbereich „Kommunikation“ in die anderen fachtheoretischen
schriftlichen Prüfungsbereiche integriert, sodass es nun vier Prüfungsbereiche gibt: den praktischen Prüfungsbereich sowie die drei schriftlichen Prüfungsbereiche „Medien konzipieren, gestalten und präsentieren“, „Medien produzieren“ und „Wirtschafts- und Sozialkunde“.

Weitere Informationen zur Zwischenprüfung sowie zur Abschlussprüfung finden Sie auf der Internetseite der Zentral-Fachausschuss Berufsbildung Druck und Medien (ZFA).

Ausbildungsgebühr

Fortbildungsmöglichkeiten

Nach Abschluss der Ausbildung gibt es vielfältige Aufstiegsmöglichkeiten mit einer IHK-Fortbildung.

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