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Nr. 3581538
Ausbildungsberufe A-Z
Kaufmann/-frau im Einzelhandel
Kaufleute im Einzelhandel verkaufen Waren aller Art. Auch die Beratung der Kunden und die Entgegennahme von Reklamationen gehört zu ihren Aufgaben. Sie übernehmen weiterhin Arbeiten im Einkaufs- und Lagerwesen und sind verantwortlich für betriebswirtschaftliche Aufgaben wie das Rechnungswesen und Marketing. Arbeitgeber sind vor allem Einzelhandelsunternehmen, aber auch Tankstellen.
Die Struktur der Einzelhandelsberufe - Pflicht- und Wahlqualifikationen sowohl bei den zweijährigen Verkäufern als auch bei den dreijährigen Kaufleuten im Einzelhandel - ermöglicht den unterschiedlichen Betriebsformen, ihre Mitarbeitenden passgenau auszubilden.
Die Ausbildungsdauer beträgt gemäß Ausbildungsordnung drei Jahre.
Ausbildungsvergütung
Die Ausbildungsvergütung richtet sich nach dem Wirtschaftszweig des Ausbildungsbetriebes. Hinweise zu den Ausbildungsvergütungen finden Sie hier.
Höhe der monatlichen Ausbildungsvergütung im Einzelhandel ab 01.09.2025:
Kaufleute im Einzelhandel vereinbaren eine dieser Wahlqualifikationen:
Sicherstellung der Warenpräsenz
Beratung von Kunden
Kassensystemdaten und Kundenservice
Werbung und Verkaufsförderung
Darüber hinaus müssen drei weitere Wahlqualifikationen ausgewählt werden, dabei mindestens eine aus Nr. 1 - 3:
1. Beratung von Kunden in komplexen Situationen
2. Beschaffung von Waren
3. Warenbestandssteuerung
4. Kaufmännische Steuerung und Kontrolle
5. Marketingmaßnahmen
6. Onlinehandel
7. Mitarbeiterführung und -entwicklung
8. Vorbereitung unternehmerischer Selbstständigkeit
Zur Sommerprüfung werden Auszubildende zugelassen, deren Ausbildung zwischen dem 1. April und 30. September endet. Zur Winterprüfung werden Auszubildende zugelassen, deren Ausbildung zwischen dem 1. Oktober und 31. März endet.
Weitere Informationen, beispielsweise die Reihenfolge der Prüfungsfächer oder die Prüfungszeiten finden Sie hier.
Die mündlichen/praktischen Prüfungstermine in den kaufmännischen Berufen finden im Regelfall bei der Sommerprüfung im Mai/Juni/Juli (vor den Sommerferien) und bei der Winterprüfung im Januar des Folgejahres statt.
Bis wann muss die Prüfungsanmeldung erfolgt sein?
Abschlussprüfung oder Abschlussprüfung Teil 2 im Sommer: Anmeldeschluss ist der 1. Februar.
Abschlussprüfung oder Abschlussprüfung Teil 2 im Winter: Anmeldeschluss ist der 1. September.
Die Anträge zur Verkürzung oder Verlängerung der Ausbildungszeit sowie zur vorzeitigen Zulassung zur Abschlussprüfung können Ausbildungsbetriebe im Online-Portal eigenständig erfassen. Unter dem Menüpunkt „Ausbildungsverhältnisse“ wählen sie den entsprechenden Auszubildenden sowie den gewünschten Antrag aus. Folgende Fristen sind einzuhalten:
Antrag auf …
Termin Sommer
Termin Winter
Vorzeitige Prüfungszulassung
31. Oktober (Vorjahr)
30. April
Verkürzung der Ausbildungszeit
31. Oktober (Vorjahr)
30. April
Zulassung ohne vorangegangenes Ausbildungsverhältnis (Externenprüfung)
31. Oktober (Vorjahr)
30. April
Wann werden die Einladungen versandt?
Schriftliche Prüfung: Der Versand der Einladungen und ggf. die Terminanzeige imAzubi-Portal erfolgt circa drei Wochen vor dem Prüfungstermin.
Mündliche/Praktische Prüfung: Der Versand der Einladungen und ggf. die Terminanzeige imAzubi-Portal erfolgt circa zwei Wochen vor dem Prüfungstermin. In Ausnahmefällen (zum Beispiel mündliche Ergänzungsprüfung) können auch kurzfristige Einladungen erfolgen.
Sie möchten Ihren Gebührenbescheid per E-Mail erhalten? Bitte teilen Sie uns dazu eine zentrale E-Mail-Adresse für den Empfang der Gebührenbescheide an e-rechnung@ihk-nordwestfalen.de mit.
Es werden folgende Gebühren, jeweils zum Zeitpunkt der Aufforderung der Anmeldung zur
Abschlussprüfung Teil 1: 96,00 Euro
Abschlussprüfung Teil 2: 129,00 Euro
erhoben.
Die Gebühren richten sich nach dem dann gültigen Gebührentarif der IHK Nord Westfalen.
Wiederholungsprüfung
65 Prozent der Gebühr
E-Rechnung
Sie möchten Ihren Gebührenbescheid per E-Mail erhalten? Bitte teilen Sie uns dazu eine zentrale E-Mail-Adresse für den Empfang der Gebührenbescheide an e-rechnung@ihk-nordwestfalen.de mit.
Fortbildungsmöglichkeiten
Nach Abschluss der Ausbildung gibt es vielfältige Aufstiegsmöglichkeiten mit einer IHK-Fortbildung. Dazu gehören beispielsweise folgende Fortbildungsprüfungen: