Ausbildungsberufe A-Z

Kaufmann/-frau für Versicherungen und Finanzen

Die Ausbildung wird in einer von zwei Fachrichtungen absolviert. Die Fachrichtungen beschreiben den jeweiligen Schwerpunkt der Tätigkeit. In der Fachrichtung „Finanzberatung“ betreuen sie die Kunden im Außendienst, beraten sie über Strategien zum Vermögensaufbau und erstellen im Innendienst individuelle Finanzkonzepte. In der Fachrichtung „Versicherung“ beraten sie im Außendienst Kunden über neue Versicherungsprodukte, nehmen Vertragsänderungen vor und betreuen Kunden. Im Innendienst sind sie bei der Bearbeitung von Schadensfällen beteiligt und kalkulieren Versicherungsprämien. Arbeitgeber sind vor allem Finanzdienstleister, Versicherungsunternehmen sowie Kreditinstitute.
Neuordnung des Berufsbildes zum 1. August 2022
Mit der Novellierung soll der neue Beruf Kaufmann/-frau für Versicherungen und Finanzanlagen den zunehmenden Digitalisierungsprozessen in der Versicherungswirtschaft Rechnung tragen. Letzte Zwischenprüfung nach alter Ausbildungsordnung Herbst 2023; Letzte Abschlussprüfung nach alter Ausbildungsordnung: Sommer 2025
Die Ausbildungsdauer beträgt gemäß Ausbildungsordnung drei Jahre.

Ausbildungsvergütung

Die Ausbildungsvergütung richtet sich nach dem Wirtschaftszweig des Ausbildungsbetriebes. Bei Tarifbindung richtet sich die Ausbildungsvergütung in der Regel nach dem Tarif des privaten Versicherungsgewerbes oder des Versicherungsvermittlergewerbes. Hinweise zu den Ausbildungsvergütungen finden Sie hier.

Berufskolleg

Der Auszubildende muss vom Betrieb beim Berufskolleg angemeldet werden. Informationen zum Thema Berufskolleg erhalten Sie auf der folgenden Seite.

Wahlqualifikationen

Innerhalb der Fachrichtung Versicherung erfahren die Auszubildenden alles Wichtige zur "Schaden- und Leistungsbearbeitung". Darüber hinaus bekommen sie besondere Kompetenzen in zwei Wahlqualifikationseinheiten vermittelt. Dafür werden - nach den Möglichkeiten des Betriebs und dem Interesse des Azubis - aus der folgenden Liste zwei Wahlqualifikationseinheiten ausgewählt und im Ausbildungsvertrag vereinbart:
  1. Kundengewinnung und Bestandsausbau
  2. Marketing
  3. Steuerung und Verkaufsförderung in der Vertriebseinheit
  4. Risikomanagement
  5. Vertrieb von Produkten der betrieblichen Altersvorsorge
  6. Vertrieb von Versicherungsprodukten für Gewerbekunden
  7. Optimierung von Kundenbeziehungen und Versicherungsbeständen
  8. Schadenservice und Leistungsmanagement
Innerhalb der Fachrichtung Finanzberatung erfahren die Auszubildenden alles Wichtige zum Thema "Anlage in Finanzprodukte". Darüber hinaus bekommen sie besondere Kompetenzen in zwei Wahlqualifikationseinheiten vermittelt. Dafür werden - nach den Möglichkeiten des Betriebs und dem Interesse des Azubis - aus der folgenden Liste zwei Wahlqualifikationseinheiten ausgewählt und im Ausbildungsvertrag vereinbart:
  1. Finanzierungsberatung von gewerblichen Kunden
  2. Optimierung von Finanzproduktbeständen der Kunden
  3. Private Immobilienfinanzierung und Versicherungen
  4. Vertrieb von Produkten der betrieblichen Altersvorsorge

Ausbildungsgebühr

Fortbildungsmöglichkeiten

Nach Abschluss der Ausbildung gibt es vielfältige Aufstiegsmöglichkeiten mit einer IHK-Fortbildung.

Downloads

Hinweis der IHK: Die neue Ausbildungsverordnung enthält keine Übergangsregeln. Dies bedeutet, dass alle Verträge die ab dem 1. August 2022 beginnen automatisch unter die neue Verordnung “Kaufmann/-frau für Versicherungen und Finanzanlagen” fallen und umgekehrt alle Verträge, die spätestens am 31. Juli 2020 starten, unter die alte Verordnung fallen.