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Nr. 5609182
Ausbildungsberufe A-Z
Fachmann/-frau für Systemgastronomie
Fachleute für Systemgastronomie sorgen dafür, dass in ihrer Filiale Angebot und Qualität nach einem standardisierten Gastronomiekonzept umgesetzt werden. Sie beraten und betreuen Gäste, stellen Rechnungen aus und kassieren.
Sie legen verbindliche Qualitätsstandards fest, zum Beispiel für freundlichen Umgang mit Gästen, gleichbleibende Qualität der Speisen, einwandfreie Hygiene oder reibungslosen Personaleinsatz, und überwachen ihre Einhaltung. Neben der Kostenkontrolle verantworten sie auch die Ablauforganisation, Marketingmaßnahmen und die Gästebetreuung.
Mit der Novellierung zum 1. August 2022 ist der Ausbildungsberuf Fachleute für Systemgastronomie modernisiert worden. So wird die bewährte Kombination aus fachpraktisch-gastronomischer Kompetenz und kaufmännischem Knowhow fortgeführt und ausgebaut. Dabei wird im Systemmanagement der Fokus eindeutig auf die Aufgaben im Betrieb vor Ort gesetzt, zum Beispiel in Personalwirtschaft und Marketing. Die Rolle der Standards in der Produktion und im Service wird betont.
Neu ist auch die gestreckte Abschlussprüfung: Teil 1 der Abschlussprüfung mit Arbeitsaufgaben, situativem Fachgespräch und schriftlicher Prüfung, Teil 2 der Abschlussprüfung mit schriftlicher und praktischer Prüfung.
Verhältnis zwischen dem zweijährigen und den beiden dreijährigen Berufen: Ausgelernte Fachkräfte für Gastronomie können anschließend mit der Ausbildung zum Fachmann für Restaurants und Veranstaltungsgastronomie oder zum Fachmann für Systemgastronomie die nächste Stufe erreichen. Optimal vorbereitet auf diese Weiterqualifizierung ist, wer bereits den entsprechenden Schwerpunkt absolviert hat, das ist aber nicht zwingend. Wenn es zwischen Azubi und Ausbildungsbetrieb vereinbart wird, können dabei die kompletten 24 Monaten angerechnet werden - das ist aber kein Muss. "Re-Va"- oder System-Azubis, die ihre Abschlussprüfung nicht schaffen, können unter bestimmten Voraussetzungen den Abschluss als Fachkraft für Gastronomie (im jeweiligen Schwerpunkt) erhalten (sogenannte Rückfalloption).
Die Ausbildungsdauer beträgt gemäß Ausbildungsordnung drei Jahre.
Ausbildungsvergütung
Die Ausbildungsvergütung richtet sich nach dem Wirtschaftszweig des Ausbildungsbetriebes. Hinweise zu den Ausbildungsvergütungen finden Sie hier.
Berufskolleg
Der Auszubildende muss vom Betrieb beim Berufskolleg angemeldet werden. Informationen zum Thema Berufskolleg erhalten Sie auf der folgenden Seite.
Sie möchten Ihren Gebührenbescheid per E-Mail erhalten? Bitte teilen Sie uns dazu eine zentrale E-Mail-Adresse für den Empfang der Gebührenbescheide an e-rechnung@ihk-nordwestfalen.de mit.
Es werden folgende Gebühren, jeweils zum Zeitpunkt der Aufforderung zur Anmeldung zur
Abschlussprüfung Teil 1: 96,00 Euro
Abschlussprüfung Teil 2: 172,00 Euro
erhoben.
Die Gebühren richten sich nach dem dann gültigen Gebührentarif der IHK Nord Westfalen.
Wiederholungsprüfung
65 Prozent der Gebühr
E-Rechnung
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Strategische Allianz für die Ausbildungsqualität im Gastgewerbe:
Um die Qualität der Ausbildung im Gastgewerbe und damit auch die Attraktivität dauerhaft zu steigern, hat sich die IHK Nord Westfalen mit Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretungen und den Berufsschulen zu einer Allianz zusammengeschlossen und gemeinsame Maßnahmen vereinbart. Der Berufsbildungsausschuss der IHK Nord Westfalen flankiert die Qualitätssteigerung der Allianz mit eigenen Empfehlungen für das Gastgewerbe. Hier finden Sie die Empfehlungen und Handlungshilfen für die Ausbildung.