19. November 2024

Mehr Flexibilität bei Fachkräfteeinwanderung

IHK zieht positive Zwischenbilanz der neuen Gesetze
Münsterland / Emscher-Lippe-Region. – Eine weitgehend positive Zwischenbilanz des erweiterten Fachkräfteeinwanderungsgesetzes (FEG) zieht die IHK Nord Westfalen. „Die neuen Regelungen bieten Betrieben, die Auszubildende oder Fach- und Arbeitskräfte aus Drittstaaten einstellen wollen, mehr Flexibilität und größere Entscheidungsspielräume,“ erklärt Carsten Taudt, Leiter des Geschäftsbereichs Bildung und Fachkräftesicherung. Auch wenn viele Betriebe weiterhin von hohen bürokratischen Anforderungen sprechen: „Grundsätzlich sind die eingeführten Vereinfachungen ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung“, so Taudt.
Bemerkbar machen sich die Erleichterungen nach Einschätzung von Anke Leufgen, Willkommenslotsin bei der IHK Nord Westfalen, zum Beispiel für potenzielle Azubis aus Ländern außerhalb der EU. „Für sie ist keine Vorrangprüfung mehr notwendig, nach der offene Stellen zunächst mit einheimischen Bewerberinnen und Bewerbern besetzt werden müssen“, erklärt sie. Ausländische Nachwuchskräfte können so leichter eine betriebliche Ausbildung in Deutschland aufnehmen. Das bestätigt Andreas Beckhaus aus Legden: „Vor der Gesetzesänderung hat es mehrere Monate gedauert, bis die Vorabzustimmung vorlag. Jetzt klappt das in wenigen Wochen“, berichtet der Geschäftsführer des Hotels Hermannshöhe. Seit 2018 hat Beckhaus 15 junge Menschen aus Indonesien ausgebildet. Aktuell befinden sich 22 Nachwuchskräfte aus dem südostasiatischen Land in der Koch-, Restaurantfach- oder Hotelfachausbildung.
Vor fast genau einem Jahr war die erste Stufe des neuen FEG in Kraft getreten, schrittweise wurden anschließend weitere Änderungen umgesetzt. Davon profitieren nicht nur Auszubildende aus Drittstaaten: Taudt bewertet gerade die neuen Möglichkeiten für ausländische Fachkräfte mit qualifiziertem Berufs- oder Hochschulabschluss positiv. Sie dürften nun in Deutschland jede qualifizierte Beschäftigung in einem nicht reglementierten Beruf ausüben. Ihre Ausbildung müsse dabei nicht mehr im direkten Zusammenhang mit der Beschäftigung stehen. „Dieses Mehr an Flexibilität für Fachkräfte bedeutet auch ein Mehr an Flexibilität für die Arbeitgeber“, unterstreicht er.
Die IHK berät ihre Mitgliedsunternehmen bei Fragen zur Fachkräfteeinwanderung und insbesondere zur Besetzung von Ausbildungsstellen mit Menschen aus Drittstaaten. „Die Anfragen von Betrieben haben in den letzten Monaten deutlich zugenommen“, erklärt die Willkommenslotsin. Diese Zunahme zeige, dass die Einwanderung von Fachkräften und Auszubildenden für viele Unternehmen wichtiger werde, ergänzt Geschäftsbereichsleiter Taudt. „Der demografische Wandel ist und bleibt auf längere Sicht auch bei uns in der Region deutlich spürbar.“
Die IHK identifiziert im Rahmen ihrer Beratungstätigkeit Erfolgsfaktoren für die Integration von Auszubildenden aus dem Ausland. Eine wesentliche Voraussetzung für den Ausbildungserfolg sind gute Deutschkenntnisse (Niveau B2). Damit können die Auszubildenden die Anforderungen der Berufsschule, der IHK-Prüfungen und des Berufsalltags erfüllen. Die IHK setzt dafür auf aufbauende Sprachkurse und berät zu Fördermöglichkeiten und Unterstützungsangeboten. Im Hinblick auf die Kompetenzen der Auszubildenden empfiehlt das Team Willkommenslotsen eine realistische Erwartungshaltung bei den Unternehmen. Damit auch diese Auszubildende sich in Betrieben wohlfühlten, sei eine lebendige Willkommenskultur ein wichtiger Schlüssel. Fragen dazu beantworten Anke Leufgen und Dr. André Böing in Münster sowie Tim Lukas in Gelsenkirchen.
Hinweis
Das Programm „Willkommenslotsen“ wird vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) gefördert.