21. November 2024
Mit den Vorschlägen verfolgt der Normenkontrollrat zehn übergeordnete Ziele, von der Vereinfachung des Vergaberechts und des öffentlichen Beschaffungswesens wie auch der Förderbedingungen bis hin zur Neuorganisation der Sozialleistungssysteme und deren Verwaltung.
Unternehmen warten auf Befreiungsschlag
IHK-Präsident betont Bedeutung des Bürokratieabbaus
Münsterland/Emscher-Lippe-Region. - Weitere Maßnahmen zum Abbau von Bürokratie fordert die IHK Nord Westfalen von Politik und Verwaltung. „Das ist ein Thema, das den Unternehmerinnen und Unternehmern unter den Nägeln brennt“, betonte IHK-Präsident Dr. Benedikt Hüffer während der Vollversammlung gestern Abend (20. November) in Münster. Das vierte Bürokratieentlastungsgesetz, das vor wenigen Wochen beschlossen wurde, wertet Hüffer als einen Schritt in die richtige Richtung. „Allerdings werden viele Unternehmen das Gesetz nicht als den Befreiungsschlag beim Bürokratieabbau wahrnehmen, den sie sich wünschen", resümierte der IHK-Präsident.
IHK-Präsident Dr. Benedikt Hüffer
© Mensing/IHK
Den kontinuierlichen und spürbaren Abbau von Bürokratie bezeichnete Hüffer als wichtigen Hebel, um eine wirtschaftspolitische Zeitenwende zu signalisieren und wieder für wettbewerbsfähige Standortbedingungen zu sorgen. Dabei verwies Hüffer auf 50 konkrete Vorschläge zur Bürokratieentlastung bei EU-Gesetzen, die die Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK) vor zwei Wochen vorgestellt hatte.
Direkt an die Bundesregierung gerichtet sind wiederum „60 konkrete Vorschläge zum Bürokratieabbau“, die Dr. Reinhard Göhner der Vollversammlung präsentierte. Göhner, ehemaliger Hauptgeschäftsführer der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände und Staatssekretär a.D., ist seit 2022 Mitglied des Nationalen Normenkontrollrates (NKR). Der Rat hat Göhners Vorschläge in seinem Jahresbericht Anfang Oktober veröffentlicht.
Berichtete in der IHK in Münster über den Bürokratieabbau: Dr. Reinhard Göhner, Mitglied des Nationalen Normenkontrollrates (NKR).
© IHK Nord Westfalen
Auf besondere Zustimmung bei den Mitgliedern der Vollversammlung stieß das von Göhner formulierte Ziel, nicht mehr über Vorgaben der EU hinauszugehen. So soll die Bundesregierung konkret das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz auf EU-Vorgaben reduzieren, also nur auf Unternehmen mit einem Umsatz über 450 Millionen Euro anwenden. Dadurch, so Göhner, sei nur noch die Hälfte der Unternehmen in Deutschland von dem Gesetz betroffen. Die Planungs- und Genehmigungsverfahren vereinfachen und beschleunigen will Göhner beispielsweise durch die bundesweite Harmonisierung von Landesbauordnungen und die Genehmigungsfiktion nach Ablauf von adäquaten Fristen zur Bearbeitung und Entscheidung.
Einig waren sich NKR-Mitglied Göhner und IHK-Präsident Hüffer, dass die Anstrengungen der Bundesregierung fortgesetzt werden müssen. Bislang sei der kontinuierliche Anstieg bei der Belastung durch bürokratische Pflichten lediglich abgeschwächt worden. Es müsse aber nicht nur ein weiterer Anstieg vermieden werden, sondern auch der Bestand an Bürokratie müsse spürbar abgebaut und vereinfacht werden.