12. Juni 2024
„Die Tätigkeit als Handelsrichterin empfinde ich als äußerst spannend und verantwortungsvoll“, so Pamela Kelbch. „Ich freue mich darauf, mit meinen Erfahrungen als Unternehmerin zur Rechtsfindung beitragen zu können und dabei auch selbst wertvolle neue Erkenntnisse zu gewinnen.“ Die Unternehmerin engagiert sich nicht nur als Handelsrichterin ehrenamtlich. Als Mitglied in mehreren regionalen und überregionalen Netzwerken setzt sie sich aktiv für mehr Vielfalt und Geschlechterparität in der Wirtschaft ein. Dabei liegt ihr besonderes Augenmerk darauf, Frauen in ihren beruflichen Ambitionen zu unterstützen und darin zu bestärken, eigene Geschäftsideen zu verwirklichen.
Neue Handelsrichterin aus Bottrop
Ehrenamt für Pamela Kelbch am Landgericht Essen
Bottrop. – Pamela Kelbch, Geschäftsführerin der PDT Invest GmbH in Bottrop, ist auf Vorschlag der Industrie- und Handelskammer (IHK) Nord Westfalen zur Handelsrichterin am Landgericht Essen ernannt worden. Die Berufung in das Ehrenamt erfolgt zunächst für fünf Jahre.
Nun sorgt Pamela Kelbch zusammen mit weiteren ehrenamtlichen Richterinnen und Richtern sowie den Berufsrichtern für die Urteilsfindung am Landgericht Essen. Ehrenamtliche Handelsrichter nehmen an den mündlichen Verhandlungen und Beratungen mit den gleichen Rechten teil wie hauptberufliche Richter.
Pamela Kelbch, Geschäftsführerin der PDT Invest GmbH in Bottrop, ist auf Vorschlag der IHK Nord Westfalen zur Handelsrichterin am Landgericht Essen ernannt worden.
© Lichtschacht/PDT Invest GmbH
Für die Wirtschaft hat die ehrenamtliche richterliche Tätigkeit von Kaufleuten ebenfalls eine besondere Bedeutung. „Die Rechtsprechung der Kammern für Handelssachen findet bei den streitenden Parteien meistens große Akzeptanz, weil durch die ehrenamtlichen Richterinnen und Richter kaufmännischer Sachverstand aus der Unternehmenspraxis in die Urteile einfließt“, betonte Sven Wolf, Geschäftsbereichsleiter Unternehmensförderung bei der IHK Nord Westfalen. Damit sichergestellt ist, dass Handelsrichter über eine entsprechende berufsspezifische Qualifikation verfügen und so als unabhängige sachkundige Richter fungieren können, ist gesetzlich geregelt, dass Handelsrichter nur auf Vorschlag der Industrie- und Handelskammern ernannt werden können.