15. Januar 2024
Kathrin Gödecke zur Handelsrichterin ernannt
Ehrenamtliche richterliche Tätigkeit wichtig für Wirtschaft
Bottrop. – Kathrin Gödecke, persönlich haftende Gesellschafterin der Gödecke Einzelhandels oHG in Bottrop, ist auf Vorschlag der Industrie- und Handelskammer (IHK) Nord Westfalen zur Handelsrichterin am Landgericht Essen ernannt worden. Die Berufung in das Ehrenamt erfolgt zunächst für fünf Jahre.
Kathrin Gödecke wurde auf Vorschlag der IHK zur Handelsrichterin am Landgericht Essen ernannt.
© IHK Nord Westfalen
Nun sorgt Kathrin Gödecke zusammen mit weiteren ehrenamtlichen Richterinnen und Richtern sowie den Berufsrichtern für die Urteilsfindung am Landgericht Essen. Ehrenamtliche Handelsrichter nehmen an den mündlichen Verhandlungen und Beratungen mit den gleichen Rechten teil wie hauptberufliche Richter.
Kathrin Gödecke, freut sich auf ihre neue Aufgabe am Landgericht: „Der Rechtsfindung zu dienen, neue Erfahrungen zu sammeln und dabei rechtliches Verständnis und wirtschaftliche Praxis zu vereinen, ist für mich der besondere Reiz in diesem Ehrenamt.“ Die Unternehmerin engagiert sich nicht nur als Handelsrichterin ehrenamtlich. Seit 2022 setzt sie sich in der IHK-Vollversammlung und im IHK-Präsidium für die Gesamtinteressen der gewerblichen Wirtschaft ein. Sie ist zudem Vorsitzende im IHK-Regionalausschuss für die Stadt Bottrop sowie Mitglied im IHK-Handelsausschuss und im Vestischen Vorstand der IHK.
Für die Wirtschaft hat die ehrenamtliche richterliche Tätigkeit von Kaufleuten besondere Bedeutung. „Die Rechtsprechung der Kammern für Handelssachen findet bei den streitenden Parteien meistens große Akzeptanz, weil durch die ehrenamtlichen Richterinnen und Richter kaufmännischer Sachverstand aus der Unternehmenspraxis in die Urteile einfließt“, betont Sven Wolf, Geschäftsbereichsleiter Unternehmensförderung bei der IHK Nord Westfalen. Damit sichergestellt ist, dass Handelsrichter über eine entsprechende berufsspezifische Qualifikation verfügen und so als unabhängige sachkundige Richter fungieren können, ist gesetzlich geregelt, dass sie nur auf Vorschlag der Industrie- und Handelskammern ernannt werden können.