16. August 2024
IHK-Umfrage zur CBAM-Berichtspflicht läuft
Noch bis 31. August können sich Unternehmen beteiligen
Münsterland/Emscher-Lippe-Region. – Noch bis zum 31. August können sich Unternehmen aus dem Münsterland und der Emscher-Lippe-Region an der IHK-Umfrage zum CO2-Grenzausgleichssystem beteiligen, bei den Unternehmen bekannt unter dem Stichwort CBAM (Carbon Border Adjustment Mechanism).
Mit CBAM will die EU verhindern, dass europäische Unternehmen gegenüber Anbietern aus Drittstaaten benachteiligt werden, wenn innerhalb der EU die CO2-Preise steigen. CBAM sorgt jedoch schon aktuell in vielen Unternehmen, die emissionsintensive Waren aus Ländern außerhalb der Europäischen Union importieren, für enormen bürokratischen Aufwand. Das hat die IHK Nord Westfalen bereits mehrfach kritisiert. Zusammen mit den anderen nordrhein-westfälischen Industrie- und Handelskammern will sie nun mithilfe der Umfrageergebnisse genauer aufzeigen, welche Schwierigkeiten und welchen bürokratischen Aufwand insbesondere die Pflicht der Unternehmen mit sich bringt, alle drei Monate sogenannte CBAM-Berichte abzugeben.
Gerhard Laudwein, Abteilungsleiter International bei der IHK Nord Westfalen, hofft auf eine rege Teilnahme der Unternehmen, um ein authentisches Stimmungsbild liefern zu können. Dabei beurteilt er das Anliegen des „Carbon Border Adjustment Mechanism“ grundsätzlich positiv: Damit der Preis zwischen einheimischen Produkten und Einfuhren aus Drittländern ausgeglichen wird, müssen für die importierten Waren ab 2026 schrittweise CO2-Zertifikate erworben werden. Die Basis dafür liefern die Hersteller mit Angaben zu ihren CO2-Emissionen. „An diese Herstellerangaben kommen aber viele Unternehmer kaum oder gar nicht heran“, sagt Laudwein.
Die IHKs interessieren sich vor allem dafür, wie ihre Mitgliedsunternehmen den Umfang der Berichte oder den Aufwand für betroffene Produktmengen bewerten. „Pro Produkt sind immerhin 200 Datenfelder auszufüllen“, erläutert Laudwein. Und ein CBAM-Bericht wird schon dann verlangt, wenn der Wert der importierten Ware gerade einmal 150 Euro übersteigt. Aus Sicht des IHK-Außenhandelsexperten belegt dies: „Aufwand und Wirkung stehen in keinem vernünftigen Verhältnis zueinander.“
Die IHK-Onlineumfrage läuft bis zum 31. August auf dieser Internetseite.