12. Juni 2023
Anspruch auf einen zertifizierten Verwalter von Wohnungseigentum
IHK-Prüfungen am 21. August und 13. November
Münsterland/Emscher-Lippe-Region. – Um rechtliche Probleme und Engpässe zum Jahresende zu vermeiden, empfiehlt die IHK Nord Westfalen eine rechtzeitige Anmeldung zu den Prüfungen zum zertifizierten Verwalter von Eigentumswohnungen. Denn ab dem 1. Dezember 2023 haben Wohnungseigentümer grundsätzlich einen Anspruch darauf, dass ein qualifizierter Verwalter nach dem novellierten Wohnungseigentumsgesetz (WEG) bestellt wird. Die Prüfungen bei der IHK Nord Westfalen in Münster sind am 21. August und 13. November 2023.
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„Mit der IHK-Prüfung erbringt eine Verwalterin oder ein Verwalter den Nachweis, dass er oder sie über die für diese Tätigkeit vom Gesetzgeber geforderten rechtlichen, kaufmännischen und technischen Kenntnisse verfügt“, erläutert Stefan Brüggemann, Abteilungsleiter Berufsbildung bei der IHK Nord Westfalen.
Über Ausnahmen und befristete Befreiungen beispielsweise für Immobilienkaufleute, Kaufleute in der Grundstücks- und Wohnungswirtschaft, Immobilienfachwirte sowie Absolventen eines Hochschulstudiums mit immobilienwirtschaftlichem Schwerpunkt, die einem ‚zertifizierten Verwalter‘ gleichgestellt sind, informiert die IHK auf ihrer Internetseite.
Die IHK Nord Westfalen bietet die Prüfung zum zertifizierten Verwalter nach dem novellierten Wohnungseigentumsgesetz (WEG) bereits seit September 2022 als eine der ersten Industrie- und Handelskammern in Deutschland an. Sie übernimmt diese Aufgabe auch für einige angrenzende Industrie- und Handelskammern.
Mehr Informationen zum Zertifizierten Verwalter.