30. Januar 2023

Kritik an neuen CSR-Berichtspflichten

IHK-Nachhaltigkeitsausschuss mahnt Vereinfachungen an
Münster. – Der Nachhaltigkeitsausschuss der IHK Nord Westfalen befürwortet grundsätzlich das Ziel der neuen EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (CSRD). Kritisch sieht der Ausschuss jedoch die im Entwurf formulierten bürokratischen Anforderungen, die die EU damit zukünftig auch an mittelständische Unternehmen stellt: „Die Berichtsstandards scheinen selbst für bereits heute berichterstattungspflichtige Unternehmen vom Umfang her kaum umsetzbar“, sagte die stellvertretende Ausschussvorsitzende, Tatjana Hetfeld.
Durch die Richtlinie würde der vorgesehene Anwendungsbereich in Deutschland von bisher rund 500 auf künftig etwa 15.000 Unternehmen ausgeweitet. Sie müssten einen deutlich umfangreicheren Nachhaltigkeitsbericht erstellen als vom bisherigen Europäischen Recht vorgesehen. Darüber hinaus, so die Erfahrung der IHK mit ähnlichen Richtlinien, werden jedoch viele kleinere Betriebe betroffen sein, „die als Zulieferer der Großbetriebe durch diese in die Pflicht genommen werden“, so Hetfeld, die auch IHK-Vizepräsidentin ist
Die IHK-Organisation hatte Anfang Januar in einer umfangreichen Stellungnahme mit Nachdruck gefordert, die Entwürfe noch einmal grundsätzlich zu überarbeiten und sich dabei auf die wesentlichen Leistungsindikatoren zu konzentrieren. „Besser ist es“, sagte Hetfeld, „die Berichtspflicht auf aussagekräftige und vor allem handhabbare Kennzahlen zu begrenzen und positive Anreize für Nachhaltigkeitsbemühungen in den Unternehmen zu setzen.“
Die IHK-Organisation unterstützt Betriebe bereits heute auf vielfältige Weise, beispielsweise durch den Zertifikatslehrgang CSR-Manager (IHK), durch die bundesweiten Projekte „Unternehmensnetzwerk Klimaschutz“ und „Unternehmen Biologische Vielfalt“ oder durch die Registrierung von Unternehmen zum Europäischen Umweltmanagementsystem (EMAS) sowie durch den Zertifikatslehrgang „Nachhaltiges Lieferkettenmanagement”.
Hilfestellung zum Umgang mit den Berichtspflichten für Unternehmen bietet unter anderem das von der zeb.business school und der Steinbeis-Hochschule entwickelte Tool ESG-Radar. Der Leiter von zeb.science (Münster), Prof. Dr. Joachim Paul Hasebrook, stellte dieses auch als „Nachhaltigkeitscockpit“ bezeichnete Instrument den Ausschussmitgliedern vor. Es erfasst nicht nur für 24 Handlungsfelder Kennziffern, sondern schlägt konkrete Maßnahmen zur Verbesserung dieser Kennziffern vor. Dafür werden die Handlungsfelder in rund 120 Teilhandlungsfelder aufgegliedert und strukturiert rund 800 konkrete ESG-Maßnahmen angeboten.
Stichwort: IHK-Ausschuss Unternehmensverantwortliche Nachhaltigkeit
Die mehr als 30 ehrenamtlich tätigen Unternehmerinnen und Unternehmer im IHK-Ausschuss Unternehmensverantwortliche Nachhaltigkeit tauschen sich über aktuelle Themen der nachhaltigen Entwicklung aus und geben Impulse für eine zukunftsfähige und nachhaltige regionale Wirtschaft. Zudem berät der Ausschuss die Vollversammlung, das Präsidium und die Geschäftsführung der IHK.
Hintergrund:
Die bisher bereits zur sogenannten CSR-Berichterstattung verpflichteten börsennotierten Großunternehmen (> 500 Mitarbeiter) und Unternehmen der Finanzwirtschaft haben ihren Nachhaltigkeitsbericht für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1.1.2024 beginnen, nach den neuen Vorgaben zu erstellen.
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