11. November 2022
Die IHK Nord Westfalen bietet die Prüfung zum zertifizierten Verwalter nach dem novellierten Wohnungseigentumsgesetz (WEG) als eine der ersten Industrie- und Handelskammern in Deutschland an. Sie übernimmt diese Aufgabe auch für einige angrenzende Industrie- und Handelskammern. Grundlage für die Prüfung ist der im März 2022 veröffentlichte Rahmenplan, in dem der DIHK gemeinsam mit einem Expertengremium und drei Fachverbänden der Immobilienwirtschaft die Lernziele zusammengefasst hat.
Victoria Volmary ist „Zertifizierte Verwalterin“
Erste IHK-Prüfungen - Fachleute für Ausschuss gesucht
Münster. – Victoria Volmary aus Münster ist bundesweit eine der ersten Absolventinnen, die die neue IHK-Prüfung zur „Zertifizierten Verwalterin“ bestanden hat. Gemeinsam mit 16 weiteren Immobilienmaklern und Wohnungseigentumsverwaltern erhielt die Mitarbeiterin der Tenbrink GmbH & Co. KG Immobilienverwaltung nach der Prüfung vor einem Prüfungsausschuss der IHK Nord Westfalen in Münster ihr Zertifikat. „Sie alle haben nachgewiesen, dass sie über die notwendigen rechtlichen, kaufmännischen und technischen Kenntnisse verfügen, wie es das Wohnungseigentumsgesetz fordert“, erläutert Lorraine Salomon, Teamleiterin Fortbildungsprüfungen bei der IHK Nord Westfalen.
Victoria Volmary (Mitte) ist die erste zertifizierte Verwalterin im Bezirk der IHK Nord Westfalen. Mitglieder des IHK-Prüfungsausschusses überreichten ihr zusammen mit IHK-Teamleiterin Lorraine Salomon (2.v.r.) das Zertifikat (v.l.): Anja Hucke (Hucke Immobilien-Management, Essen), Carsten Vienken (IVS Hausverwaltung, Ahlen) und Gerrit Grewe (OVB Vermögensberatung AG, Schüttdorf). - Foto: IHK Nord Westfalen
© IHK Nord Westfalen
Einerseits bedeute die Zertifizierung für die betroffenen Verwalter einen zusätzlichen Aufwand, so Salomon: „Andererseits wird durch die gesetzlich verankerten bundeseinheitlichen Qualitätskriterien das Berufsbild des Verwalters gestärkt und aufgewertet.“ Ziel des Gesetzes, ist eine Stärkung des Verbraucherschutzes, insbesondere der Rechte von Wohnungseigentümern.
Ab dem 1. Dezember 2023 haben Wohnungseigentümer nach § 26 a Wohnungseigentumsgesetz (WEG) grundsätzlich Anspruch darauf, dass ein nachweislich qualifizierter Verwalter bestellt wird. Dieser übernimmt Aufgaben der Wohnungseigentumsverwaltung, also leitet beispielsweise die Eigentümerversammlungen. Ursprünglich sah das Gesetz vor, dass Eigentümer schon zum 1. Dezember 2022 einen solchen Anspruch haben.
Eine Ausnahme bei der Pflicht zur Bestellung eines zertifizierten Verwalters sieht das WEG vor, wenn weniger als neun Sondereigentumsrechte bestehen, ein Wohnungseigentümer zum Verwalter bestellt wurde und weniger als ein Drittel der Wohnungseigentümer die Bestellung eines zertifizierten Verwalters verlangt. „Immobilienkaufleute, Kaufleute in der Grundstücks- und Wohnungswirtschaft, Immobilienfachwirte sowie Absolventen eines Hochschulstudiums mit immobilienwirtschaftlichem Schwerpunkt und andere einschlägige Berufsbilder sind einem ‚zertifizierten Verwalter‘ gleichgestellt, ohne dass eine Prüfung abgelegt werden muss“, erklärt Salomon.
Die IHK sucht nun weitere Fachleute mit fundierter Sach- und Handlungskompetenz in der Wohn- und Immobilienbranche, die Interesse an einer ehrenamtlichen Tätigkeit in den IHK-Prüfungsausschüssen haben. „Um eine hohe Prüfungsqualität und Praxisnähe der IHK-Prüfung auch in diesem Bereich zu gewährleisten, sollte auch die Immobilienbranche im Sinne der wirtschaftlichen Selbstverwaltung jetzt Prüferinnen und Prüfer zur Verfügung zu stellen“, setzt Salomon auf die Mitwirkung der Branche. Interessierte Personen können sich an die Prüfungskoordinatorin der IHK Nord Westfalen wenden: Kim Gudde, Tel. 0251 707-277, E-Mail: Kim.Gudde@ihk-nordwestfalen.de.