10. November 2022
Das „Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten“, wie das Lieferkettengesetz offiziell heißt, verpflichtet Unternehmen dazu, Menschenrechte und Umwelt auch in ihren globalen Geschäftsprozessen zu schützen. Zwar gelten die neuen Sorgfaltspflichten direkt zunächst nur für Unternehmen, die 3.000 Beschäftigte oder mehr haben, ab 2024 jedoch schon für Unternehmen ab 1.000 Beschäftigte. Zudem, das wissen die Außenwirtschaftsexperten der beiden IHKs, sind kleinere und mittlere Unternehmen von Jahresbeginn an zumindest indirekt ebenfalls betroffen. Denn die größeren Unternehmen weiten neue Sorgfaltspflichten auf ihre Zulieferer aus, so die Beobachtung der IHKs.
Lieferkettengesetz trifft auch kleine Betriebe
IHKs informieren am 21. November im FMO
Münsterland/Emscher-Lippe-Region. - Über das Lieferkettengesetz, das ab 1. Januar 2023 gilt, informiert die IHK Nord Westfalen gemeinsam mit der IHK Osnabrück - Emsland - Grafschaft Bentheim am 21. November ab 16 Uhr im Flughafen Münster-Osnabrück (FMO).
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Dr. Christoph Schork und Dr. Therese Kirsch geben einen Überblick über Rechte und Pflichten von Unternehmen in der internationalen Lieferkette und erläutern die Berichterstattung und Dokumentation.
Die Teilnahme ist kostenfrei, eine Anmeldung jedoch aufgrund der begrenzten Zahl von Teilnehmenden notwendig.