13. Mai 2022
Berichtspflicht zur Nachhaltigkeit
IHK informiert am 17. Mai online über EU-Pläne
Münsterland/Emscher-Lippe-Region. - Die geplante Ausweitung der Berichtspflicht zur Nachhaltigkeit ist Thema eines Online-Seminars der IHK Nord Westfalen am Dienstag (17. Mai). Dr. Elmer Lenzen, Gründer und Chefredakteur der macondo publishing GmbH in Münster, informiert von 10 bis 11.30 Uhr darüber, welche Unternehmen durch die neue EU-Richtlinie betroffen sind und was auf diese zukommt.
Mit der Veranstaltung setzt die IHK ihre Webinarreihe fort, mit der sie in der Region den Wissenstransfer über Nachhaltigkeit und Unternehmensverantwortung fördern will. Dahinter steht das Ziel, „die Emscher-Lippe-Region und das Münsterland bundesweit als Vorbildregion für nachhaltiges Wirtschaften zu positionieren“, unterstreicht Carsten Sühling, IHK-Vizepräsident und Vorsitzender im IHK-Ausschuss für unternehmensverantwortliche Nachhaltigkeit. Das Gremium, in dem Unternehmerinnen und Unternehmer aller Wirtschaftsbranchen vertreten sind, hat im vergangenen Jahr seine Arbeit aufgenommen.
Mehr Informationen und Anmeldung: Inna Gabler, Tel. 0251 707-305, und Markus Lübbering, Tel. 0251 707-306, oder im Internet.
Informationen zum Thema Nachhaltigkeit.
Stichwort Berichtspflicht zur Nachhaltigkeit
Im Zentrum der gesetzlichen Vorgaben der EU zur Nachhaltigkeitsberichterstattung für Unternehmen steht die sogenannte Non-Financial Reporting Directive (NFRD), in Deutschland CSR-Richtlinie genannt. CSR ist die Abkürzung für Corporate Social Responsibility. Diese Richtlinie betrifft kapitalmarktorientierte Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeitenden. Die NFRD verlangt von diesen Unternehmen die Offenlegung von nicht-finanziellen Informationen in einem sogenannten “nicht-finanziellen” Bericht. Die Tatsache, dass viele wichtige Unternehmen nicht unter diese Richtlinie fallen, sowie die nicht sehr detaillierten inhaltlichen Vorgaben wurden von der Europäischen Kommission als Probleme identifiziert. Die geplante Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) soll das ändern. Die CSRD befindet sich derzeit im Vorschlagsstadium. Sie würde unter anderem den Kreis der CSR-Richtlinie auf alle großen Unternehmen ab 250 Beschäftigte erweitern.
Im Zentrum der gesetzlichen Vorgaben der EU zur Nachhaltigkeitsberichterstattung für Unternehmen steht die sogenannte Non-Financial Reporting Directive (NFRD), in Deutschland CSR-Richtlinie genannt. CSR ist die Abkürzung für Corporate Social Responsibility. Diese Richtlinie betrifft kapitalmarktorientierte Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeitenden. Die NFRD verlangt von diesen Unternehmen die Offenlegung von nicht-finanziellen Informationen in einem sogenannten “nicht-finanziellen” Bericht. Die Tatsache, dass viele wichtige Unternehmen nicht unter diese Richtlinie fallen, sowie die nicht sehr detaillierten inhaltlichen Vorgaben wurden von der Europäischen Kommission als Probleme identifiziert. Die geplante Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) soll das ändern. Die CSRD befindet sich derzeit im Vorschlagsstadium. Sie würde unter anderem den Kreis der CSR-Richtlinie auf alle großen Unternehmen ab 250 Beschäftigte erweitern.