Für Unternehmen
Rechtliche Rahmenbedingungen
Symbolbild: Visa-Genehmigung
© Pixabay.com, mohamed_hassan
Unterschiedliche Arbeitsmarktzugänge je nach Herkunftsland
Vorüberlegungen zur Länderauswahl:
- Arbeiten bereits ausländische Mitarbeiter im Betrieb?
- Zu welchen Ländern bestehen Handelsbeziehungen? Sollen diese ausgeweitet werden?
- Gibt es Länder, in denen Arbeitskräfte der eigenen Branche besonders stark vertreten sind?
- In welchen Ländern gibt es eine mit Deutschland vergleichbare Qualität der Ausbildung?
- Welche Kulturen sind im Unternehmen integrierbar?
- Wir unterstützen Sie gerne bei Ihren Überlegungen!
Arbeitsmarktzugänge
Das Herkunftsland spielt eine entscheidende Rolle, denn EU-Bürger und Bürger Islands, Liechtensteins, Norwegens und der Schweiz benötigen – im Gegensatz zu Fachkräften aus vielen Drittstaaten – kein Arbeitsvisum und haben freien Zugang zum Arbeitsmarkt.
Staatsangehörige aus Nicht-EU-Staaten (Drittstaaten):
Es besteht Visumpflicht, wenn
- Die EU diese nicht aufgehoben hat oder
- Der Aufenthalt länger als 90 Tage dauert
Eine Liste der visumpflichtigen Länder finden Sie hier. Eine Darstellung der verschiedenen Visaarten gibt es hier.
Für Fachkräfte aus Drittstaaten gibt es die Möglichkeit, eine Blue-Card EU zu beantragen. Die Blue-Card EU gilt für hochqualifizierte Fachkräfte aus Drittländern, die einen Hochschul- oder einen vergleichbaren Abschluss in ihrem Heimatland erworben haben. Die Arbeitserlaubnis ist zunächst befristet und an eine Mindestgehaltgrenze gebunden. Nähere Informationen finden Sie hier.
Außerdem können Fachkräfte aus Drittstaaten, die einen Berufsabschluss in einem Engpassberuf (Positivliste der Agentur für Arbeit) aufweisen können, ebenfalls ein Arbeitsvisum für Deutschland beantragen.
Voraussetzungen für die Erteilung von Arbeitsvisa für Drittstaatsangehörige:
- Berufsausbildung in einem Engpassberuf
- Konkretes Arbeitsplatzangebot
- Ausländischer Abschluss muss dem deutschen Abschluss als gleichwertig anerkannt sein – die Anerkennung muss bereits vom Herkunftsland aus beantragt werden. Auf der Homepage Anerkennung in Deutschland finden Sie alle nützlichen Informationen zu diesem Thema.
Weitere Informationsquellen
Die Seite „Make-it-in-Germany“ richtet sich an Unternehmen, die im Ausland nach Fachkräften suchen sowie an ausländische Fachkräfte, die in Deutschland arbeiten wollen. In vielen Sprachen wird detailliert auf die Anforderungen, die einzelnen Etappen und die Möglichkeiten im Zusammenhang mit dem deutschen Arbeitsmarkt eingegangen.
Mithilfe des Quick-Checks kann vorab geprüft werden, ob ein Eintritt in den deutschen Arbeitsmarkt überhaupt möglich ist. Wenn Sie der Bundesagentur für Arbeit eine offene Stelle in einem Engpassberuf melden und angeben, dass Sie auch im Ausland suchen möchten, erscheint Ihr Jobangebot ebenfalls in der Jobbörse der Make-it-in-Germany-Seite.