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Wir setzen ein Zeichen für Weltoffenheit: 27-%-Logo zeigt hohen Anteil von Erwerbstätigen mit Migrationshintergrund. Lesen Sie mehr dazu.
Sind Sie EU-Bürger oder sind Sie Einwohner von Lichtenstein, Island, Norwegen oder der Schweiz, dann brauchen Sie keine Arbeitserlaubnis, um in Deutschland arbeiten zu können, Sie können einfach eine Arbeit aufnehmen oder sich selbstständig machen.
Menschen aus Drittstaaten können in Deutschland arbeiten, wenn es ihr Aufenthaltstitel zulässt. Entsprechende Genehmigungen können bei der Ausländerbehörde beantragt werden. Der Aufenthaltstitel regelt auch, ob und welcher Erwerbstätigkeit Sie in Deutschland nachgehen dürfen.
Es gibt folgende Aufenthaltstitel:
Aufenthaltserlaubnis
Blaue Karte EU
Niederlassungserlaubnis
Erlaubnis zum Daueraufhalt EU
Visum
Was bedeuten die Bemerkungen zum Thema "Arbeitserlaubnis" in Ihrem Aufenthaltstitel?
Erwerbstätigkeit gestattet: Sie dürfen bei einem Arbeitgeber tätig sein und/oder sich selbständig machen.
Beschäftigung gestattet, selbständige Tätigkeit nicht gestattet: Sie dürfen bei einem Arbeitgeber tätig sein, sich aber nicht selbständig machen.
Erwerbstätigkeit nur mit Erlaubnis der Ausländerbehörde gestattet: Wenn Sie eine Arbeit gefunden haben, beantragen Sie bei der Ausländerbehörde eine Arbeitserlaubnis. Erst wenn Sie diese haben, dürfen Sie mit der Arbeit beginnen.
Eine Arbeitserlaubnis verlängern
In folgendem Video wird erklärt, wie Sie ihr Arbeitserlaubnis nach ihrer Ankunft in Deutschland verlängern können: