Arbeit und Karriere

Arbeitsvertrag

Was ist ein Arbeitsvertrag?

Der Arbeitsvertrag wird zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer abgeschlossen und definiert die Rechte und Pflichten beider Parteien. Eine Schriftform ist gesetzlich nicht vorgeschrieben. Ein Arbeitsverhältnis kann daher auch mündlich zustande kommen. Allerdings verpflichtet das Nachweisgesetz den Arbeitgeber dazu, wesentliche Vertragspunkte spätestens einen Monat nach Arbeitsaufnahme schriftlich zu fixieren. Beide Vertragspartner müssen das Schriftstück durch ihre Unterschrift bestätigen. Die Grenzen der Vertragsfreiheit sind durch Gesetze, Tarifvertragsrecht und Betriebsvereinbarungen eingeschränkt.

Die Mindestanforderungen

Jeder Arbeitsvertrag sollte folgenden Mindestinhalt haben:
  • Name/Anschrift von Arbeitgeber und Arbeitnehmer
  • Beginn/Dauer des Arbeitsverhältnisses
  • Art der Tätigkeit
  • Arbeitsort
  • Arbeitsentgelt (Höhe, Zusammensetzung, Fälligkeit)
  • Arbeitszeit-Vereinbarungen
  • Dauer des Erholungsurlaubs
  • Kündigungsfristen
  • Kollektivrechtliche Regelungen (Tarifverträge, Dienst- oder Betriebsvereinbarungen)

Rechte und Pflichten

In einem Arbeitsverhältnis bestehen Rechte und Pflichten für beide Vertragsparteien. Der Arbeitgeber verpflichtet sich, für die erbrachte Arbeitsleistung Entgelt zu zahlen. Außerdem hat er gegenüber seinem Arbeitnehmer eine Fürsorgepflicht. Er muss den Gleichbehandlungsgrundsatz einhalten, Persönlichkeitsrechte schützen, Urlaub gewähren und auf Wunsch ein schriftliches Arbeitszeugnis ausstellen. Der Arbeitgeber hat die Weisungsbefugnis gegenüber dem Arbeitnehmer.
Die Hauptpflicht des Arbeitnehmers liegt in der Erfüllung der vereinbarten Vertragsleistung. Daneben gilt für ihn die Treuepflicht, die ihn dem Direktionsrecht des Arbeitgebers unterstellt. Dem gegenüber hat er ein gesetzliches Recht auf Pausen, Urlaub und Einsicht in seine Personalakte.

Befristete Arbeitsverträge

Bei einer Zeitbefristung wird ein bestimmtes Enddatum festgelegt, zu dem der Arbeitsvertrag endet, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Die Zweckbefristung formuliert einen bestimmten zeitlich begrenzten Arbeitszweck, wie z.B. ein bestimmtes Projekt oder die Vertretung eines anderen Mitarbeiters. Eine solche Befristung ist aber nur wirksam, wenn sie vor Beginn des Arbeitsverhältnisses schriftlich vereinbart worden ist und auch die weiteren gesetzlichen Voraussetzungen des Teilzeitbefristungsgesetzes erfüllt.

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