Von Montag, 23.12.2024 bis einschließlich Mittwoch, 01.01.2025 bleiben alle Standorte der IHK Nordschwarzwald geschlossen. Lesen Sie mehr dazu.
Nr. 26242

Geprüfter Fachwirt im Gesundheits- und Sozialwesen (m/w/d)

Fachwirte und Fachwirtinnen im Gesundheits- und Sozialwesen übernehmen Leitungsfunktionen und Managementaufgaben in Einrichtungen und Organisationen des Gesundheits- und Sozialwesens. Hauptsächlich arbeiten sie bei Organisationen, Institutionen und Verbänden des Gesundheits- und Sozialwesens, in Einrichtungen wie Jugend- oder Altenwohnheimen sowie Pflegeheimen, bei ambulanten sozialen Diensten und sozialen Beratungsstellen oder in Krankenhäusern, Reha- und Kureinrichtungen und bei Krankentransport- und Rettungsdiensten. Außerdem sind Fachwirte und Fachwirtinnen im Gesundheits- und Sozialwesen in Gesundheitsämtern, bei Sozialversicherungsträgern oder im Versicherungsgewerbe tätig.

Veranstaltungsdetails

Die schriftliche Prüfung wird in den unten genannten Handlungsbereichen auf der Grundlage einer betrieblichen Situationsbeschreibung mit zwei aufeinander abgestimmten, gleichgewichtigen, daraus abgeleiteten Aufgabenstellungen durchgeführt, wobei insgesamt alle sechs Handlungsbereiche thematisiert werden. Die Prüfung bezieht sich auf die folgenden Handlungsbereiche:

  1. Planen, Steuern und Organisieren betrieblicher Prozesse
  2. Steuern von Qualitätsmanagementprozessen
  3. Gestalten von Schnittstellen und Projekten
  4. Steuern und Überwachen betriebswirtschaftlicher Prozesse und Ressourcen
  5. Führen und Entwickeln von Personal
  6. Planen und Durchführen von Marketingmaßnahmen.

 


Die mündliche Prüfung ist nur durchzuführen, wenn in den schriftlichen Prüfungsleistungen mindestens ausreichende Leistungen erbracht wurden. Die mündliche Prüfung gliedert sich in Präsentation und Fachgespräch.

Das Thema der Präsentation wird vom Prüfungsteilnehmer oder der Prüfungsteilnehmerin selbst formuliert und mit einer Kurzbeschreibung dem Prüfungsausschuss bei der ersten schriftlichen Prüfungsleistung eingereicht. Der Teilnehmer erhält keine Bestätigung über die Eignung des gewählten Themas. Es wird auch nicht vorab bewertet.

Termine, Veranstaltungsorte und Referenten

Weitere Informationen

Zielgruppe
Mitarbeiter aus sozialen, pädagogischen, medizinisch-pflegerischen, kaufmännischen oder verwaltenden Berufen, die sich für die Übernahme von Leitungsaufgaben qualifizieren möchten.
Zielsetzung
Fachwirte im Gesundheits- und Sozialwesen sind qualifizierte Mitarbeiter, die selbstständig alle Aufgaben im Sozial- und Gesundheitswesen bearbeiten und konkret umsetzen können. Sie können kaufmännische Sachaufgaben in Unternehmen und Organisationen ausführen. Mitarbeiterführung gehört ebenso zu ihren Aufgaben wie das Erkennen und Beurteilen regionaler, nationaler und internationaler Vernetzung im Bereich sozialer Dienstleistungen.
Voraussetzungen
(1) Zur Prüfung ist zuzulassen, wer:
1. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten nach dem Berufsbildungsgesetz oder der Handwerksordnung geregelten kaufmännischen, verwaltenden, medizinischen oder handwerklichen Ausbildungsberuf des Gesundheits- und Sozialwesens und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis oder
2. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem bundesrechtlich geregelten Beruf im Gesundheitswesen oder einem dreijährigen landesrechtlich geregelten Beruf in Gesundheits- und Sozialwesen und eine mindestens einjährige Berufspraxis oder
3. ein mit Erfolg abgeschlossenes einschlägiges Hochschulstudium und eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder
4. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten kaufmännischen, verwaltenden oder hauswirtschaftlichen Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder
5. eine mindestens fünfjährige Berufspraxis.

nachweist.

(2) Die Berufspraxis nach Absatz 1 muss inhaltlich wesentliche Bezüge zu den in § 1 Absatz 2 genannten Aufgaben haben. Dabei sind auch ehrenamtliche Tätigkeiten zu berücksichtigen.

(3) Abweichend von Absatz 1 ist zur Prüfung auch zugelassen, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten (berufliche Handlungsfähigkeit) erworben zu haben, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.
Abschluss
  • IHK-Prüfung
Fachwirt/in im Gesundheits- und Sozialwesen IHK
Industrie- und Handelskammer
Nordschwarzwald
Dr.-Brandenburg-Str. 6
75173 Pforzheim
+ 49 7231 201 0
+ 49 7231 201 158 (Fax)