Gaststättenunterrichtung
Nach dem Gaststättengesetz vom 05.05.1970 muss jeder, der die Erlaubnis zum Betrieb einer Schank- und Speisewirtschaft beantragt, nachweisen, dass er über die Grundzüge der für seinen Betrieb notwendigen Kenntnisse unterrichtet worden ist.
Veranstaltungsdetails
Hygienerechtliche Fragen / Zusatzstoffe / Preisangabe und Vorschriften im Gastgewerbe / Seuchenrechtsneuordnungsgesetz / Jugendschutz / Aushang bzw. auslagepflichtige Gesetze für beschäftigte Arbeitnehmer