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Die Vollversammlung ist oberstes Organ der IHK Nordschwarzwald
Die Vollversammlung repräsentiert die Wirtschaftsstruktur im Kammerbezirk Nordschwarzwald
Die Vollversammlung repräsentiert die Wirtschaftsstruktur im Kammerbezirk Nordschwarzwald, ist das demokratisch legitimierte Abbild der regionalen Wirtschaft und dadurch Bindeglied zu den Unternehmen des Bezirks, zur Politik und zur Verwaltung.
Zusammensetzung und Aufgaben der Vollversammlung
Die Vollversammlung als oberstes Organ der IHK Nordschwarzwald repräsentiert die Bezirkswirtschaft. Insgesamt gibt es in der IHK Nordschwarzwald 49 Vollversammlungsmitglieder, die zu etwa 2/3 dem gewerblichen Mittelstand angehören. Im Übrigen kommen die "Parlamentarier der Wirtschaft" auch aus kleineren (nicht im Handelsregister eingetragenen) Unternehmen. Die Vollversammlung kann daher mit Fug und Recht das Gesamtinteresse der Wirtschaft vertreten, sie ist keineswegs das Sprachrohr nur der großen Firmen.
Die Vollversammlung wählt ihrerseits aus ihrer Mitte das Präsidium und die Präsidentin bzw. den Präsidenten. Ebenso bestellt die Vollversammlung die Hauptgeschäftsführerin bzw. den Hauptgeschäftsführer, deren bzw. dessen Amtsführung damit vom Vertrauen der Vollversammlung getragen sein muss und der sie bzw. er verantwortlich ist. Präsident:in und Hauptgeschäftsführer:in vertreten gemeinsam die IHK Nordschwarzwald.
Die Vollversammlung bestimmt die Richtlinien der Kammerpolitik, verabschiedet jährlich den Haushaltsplan und setzt in der Haushaltssatzung der IHK Nordschwarzwald Grundbeiträge und Umlagesatz fest.
Für die IHK Nordschwarzwald geltenden Rechtsgrundlagen
Das Industrie- und Handelskammergesetz und die ergänzenden Landesgesetze geben den Rahmen zur inneren Verfassung aller IHKs in Deutschland, also auch der IHK Nordschwarzwald. Die meisten Einzelheiten der inneren Organisation, also auch zur Vollversammlung, finden sich im Satzungsrecht, das in allen wesentlichen Fällen der Genehmigung des Landeswirtschaftsministeriums, welcher die Rechtsaufsicht über die Kammern führt, bedarf. Die
der IHK Nordschwarzwald regelt die Befugnisse der Organe, nämlich Vollversammlung, Präsidium, Präsident und Hauptgeschäftsführer. Ebenso wird in der Satzung die Errichtung von auswärtigen Geschäftsstellen und regionalen Ausschüssen behandelt.
Die Wahlordnung
Neben der Satzung der Industrie- und Handelskammer Nordschwarzwald regelt die
die Wahl zur Vollversammlung. Dabei ist entscheidend, dass die Vollversammlung die Wirtschaftsstruktur des Kammerbezirks und seine wirtschaftlichen Besonderheiten widerspiegelt und die Sitze entsprechend verteilt werden. Zu diesem Zweck werden Wahlbezirke und Wahlgruppen gebildet. Die Legislaturperiode der Vollversammlung beträgt in der IHK Nordschwarzwald fünf Jahre. Bei der Wahl zur Vollversammlung der IHK Nordschwarzwald werden doppelt so viele Bewerber vorgeschlagen als zu wählen sind. Die Wahl erfolgt durch schriftliche Stimmabgabe. Wählbar sind nur die Inhaber und gesetzlichen Vertreter kammerzugehöriger Unternehmen sowie deren Prokuristen und besonders Bevollmächtigte.
Sitzungstermine 2024
19. März
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(Pforzheim)
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02. Juli
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(Nagold)
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15 . Oktober
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(Freudenstadt)
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10. Dezember
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P(forzheim)
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Die Sitzungstermine der Vollversammlung sind für IHK-Zugehörige – nach rechtzeitiger Anmeldung – als Gast öffentlich.