Nr. 12696
Über uns

Die Finanzen der IHK Nordschwarzwald

Die IHK Nordschwarzwald ist dem öffentlichen Haushaltsrecht verpflichtet. Sie finanziert sich durch Gebühren und Entgelte für ihre Leistungen und durch die Erhebung von Mitgliedsbeiträgen. Die IHK hat jährlich einen Wirtschaftsplan aufzustellen, der sich in einen Erfolgsplan und einen Finanzplan gliedert. Der Erfolgsplan enthält alle Aufwendungen und Erträge. Der Finanzplan ist eine Kapitalflussrechnung, die insbesondere Auskunft über die geplanten Investitionen gibt. Die Planung erfolgt nach den Grundsätzen zweckmäßiger und auf Sparsamkeit bedachter Finanzwirtschaft. Der Wirtschaftsplan wird von der Vollversammlung beschlossen. Die Wirtschaftsprüfung und Rechnungslegung der IHK wird durch die unabhängige Rechnungsprüfungsstelle für die IHKs geprüft.