Barrierefreiheit

Erklärung zur Barrierefreiheit

Die IHK Nordschwarzwald bemüht sich, ihre Internetseite www.ihk.de/nordschwarzwald barrierefrei zugänglich zu machen.
Die Erklärung zur Barrierefreiheit gilt sowohl für die Webseite www.ihk.de/nordschwarzwald als auch für die entsprechenden mobilen Inhalte.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Internetseite (www.ihk.de/nordschwarzwald) sowie die entsprechende mobilen Inhalten sind wegen folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen teilweise mit BITV vereinbar. Der Internetauftritt der IHK Nordschwarzwald wird in Kooperation mit den anderen Mitgliedern des IHK24 e. V. an die EU-Richtlinie 2016/2102 zur Umsetzung des barrierefreien Internets öffentlicher Stellen angepasst und optimiert. Identifizierte Bedarfe befinden sich aktuell in einem Verbesserungsprozess, der sukzessive abgearbeitet wird.
Das Abwägungsverfahren nach § 10 Landesbehindertengleichstellungsgesetz BW und Artikel 5 Abs. 2 der RICHTLINIE (EU) 2016/2102 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 26. Oktober 2016 wurde durchgeführt.

Nicht barrierefreie Inhalte

Nicht-barrierefreie Inhalte finden sich derzeit vor allem in folgenden Bereichen:

PDF-Dokumente und Formulare

  • Unsere PDF Dokumente und Formulare zum Download sind teilweise nicht barrierefrei oder barrierearm zur Verfügung gestellt.
  • Bei neu erscheinenden PDF-Dokumenten und Formularen zum Download bemühen wir uns, künftig zeitnah eine barrierefreie Version zur Verfügung zu stellen.
  • Falls Sie eine bestimmte PDF-Datei oder ein bestimmtes Formular benötigen, das noch nicht barrierefrei zur Verfügung steht, kontaktieren Sie uns gerne unter marketing@pforzheim.ihk.de oder unter der unten genannten Adresse. Geben Sie bitte an, in welcher Form Sie die Datei benötigen und an welche E-Mail-Adresse oder postalische Adresse wir sie Ihnen senden sollen.

Publikationen

  • Unsere Fachpublikationen sind derzeit nicht barrierefrei.
  • Bei Fachpublikationen die vor September 2018 erschienen und nicht Teil eines aktiven Verwaltungsverfahrens sind, ist allgemein keine nachträgliche Umarbeitung in barrierefreie PDF-Dokumente vorgesehen.
    Bei neu erscheinenden Publikationen bemühen wir uns, künftig zeitnah eine barrierefreie Version zur Verfügung zu stellen.
  • Falls Sie bestimmte Fachpublikationen benötigen, die noch nicht barrierefrei zur Verfügung steht, kontaktieren Sie uns gerne unter marketing@pforzheim.ihk.de oder unter der unten genannten Adresse. Geben Sie bitte an, in welcher Form Sie die Datei benötigen und an welche E-Mail-Adresse / postalische Adresse wir sie Ihnen senden dürfen.
  • Inhalte von Dritten, die von der betreffenden öffentlichen Stelle weder finanziert noch entwickelt werden noch deren Kontrolle unterliegen.

Videos

Unsere eingebetteten Videos sind veröffentlicht in Video-Plattformen. Es ist nicht möglich, für einige dieser Videos die geforderten Audiobeschreibungen zur Verfügung zu stellen. Dadurch ist das WCAG-Erfolgskriterium 1.2.5 (Audiodeskription aufgezeichnet) nicht erfüllt. Wir sind der Ansicht, dass eine Behebung eine unverhältnismäßige Belastung im Sinne der Barrierefreiheitsbestimmungen darstellen würde. Wir planen zeitnah anstelle der Audiobeschreibungen Alternativen für zeitbasierte Medien als Text zur Verfügung zu stellen.

Optimierungspotenziale

Für den redaktionellen und technischen Betrieb der Seite wird das Content Management System CoreMedia genutzt. Im Zuge der ständigen Weiterentwicklung und der Zugehörigkeit zum IHK24-Verbund wurden alle technischen Voraussetzungen für eine barrierefreie Website geschaffen. Für die aufgeführten Inhalte wurde bisher noch kein BITV-Test von Dritten durchgeführt.
Auf inhaltlicher Ebene wurden bisher Texte hinsichtlich Struktur, Überschriften und Inhalten optimiert und die vorhandenen Bilder und Grafiken zudem mit beschreibenden Alternativtexten ergänzt.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 17. September 2024 erstellt.
Die Barrierefreiheitsvereinbarkeit beruht auf einer durch die IHK Nordschwarzwald durchgeführten Selbstbewertung.

Feedback und Kontaktangaben

Sollten Ihnen Mängel bei der barrierefreien Gestaltung unserer Internetseite www.ihk.de/nordschwarzwald auffallen, können Sie uns das mitteilen per Post an:
Industrie- und Handelskammer Nordschwarzwald
Dr.-Brandenburg-Straße 6
75173 Pforzheim
E-Mail: service@pforzheim.ihk.de
Informationen über von der Anwendung der Richtlinie ausgenommene Inhalte können Sie unter www.ihk.de/nordschwarzwald einholen.
Gerne können Sie uns Ihr Feedback zur Barrierefreiheit unserer Webseite auch über unser Kontaktformular senden.

Durchsetzungsverfahren

Um zu gewährleisten, dass diese Website den in § 10 Absatz 1 L-BGG beschriebenen Anforderungen genügt, können Sie sich an die IHK Nordschwarzwald wenden und eine entsprechende Rückmeldung geben. Die entsprechenden Kontaktdaten finden Sie unter Feedback und Kontaktangaben dieser Erklärung. Falls die IHK Rhein-Neckar nicht innerhalb der in § 8 Satz 1 L-BGG-DVO vorgesehenen Frist auf Ihre Anfrage antwortet, können Sie sich an die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen oder an die kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen im Rahmen der in § 14 Absatz 2 Satz 2 L-BGG und § 15 Absatz 3 Satz 2 L-BGG beschriebenen Ombudsfunktion wenden.
Die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie wie folgt erreichen:
Landes-Behindertenbeauftragte Stephanie Aeffner Tel.: 0711 279-3358
Geschäftsstelle der Landes-Behindertenbeauftragten: Tel.: 0711 279-3360,
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Tel.: 0711 279-3366
Poststelle@bfbmb.bwl.de.
Die Kontaktdaten der für Sie zuständigen kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie über die Webseite des Stadt- oder Landkreises in Erfahrung bringen, in welchem Sie Ihren dauerhaften Wohnsitz haben. Eine Liste der Beauftragten der Stadt- und Landkreise in Baden-Württemberg mit Kontaktdaten können Sie über die Website des Ministeriums für Soziales und Integration Baden-Württemberg aufrufen.
Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.